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Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre
#13
@Familienmensch

1.) Hoffe ich, dass Du bei der momentan guten Arbeitsmarktlage noch bis 01.07.2012 einen Job findest, damit Du gar nicht erst in ALG II fällst.

2.) Hast Du hier

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

mal nachgeguckt, ob Eure Miete angemessen für das Jobcenter ist?

Selbst wenn sie nicht angemessen ist, wird das Jobcenter bis zu 6 Monaten die volle Miete übernehmen, falls Deine LG
nicht schon selbst so viel verdient, dass er die Miete + KU + Unterhalt für Dich und Deine Kiddis wuppen kann.

Bezüglich des Umgangs mit dem Kind außerhalb der BG sollt Dein LG nicht aufgeben. Es gibt ja inzwischen Rechtschutzversicherungen, die auch Familienmediation übernehmen. Vielleicht wäre das eine Lösung.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - von Camper1955 - 24-03-2012, 07:14

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