Trennungsfaq-Forum
Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre (/showthread.php?tid=5799)



Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Absurdistan - 22-03-2012

Job-Center der Ex (waren nicht verheiratet) meint ich müsste Unterhalt für die Mutter bezahlen weil sie in Elternzeit ist, man dann nicht von ihr verlangen kann zu arbeiten und weil das Kind sowieso erst 15 Monate alt ist. Falls ich durch meinen Teilzeitjob nicht zahlungsfähig bin, müsste ich dann Vollzeit arbeiten. Wenn das nicht geht werde ich mit Jobangeboten von denen zugebombt. Meine Wohnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu teuer sein weil für Wohnraum mir dann nur 360 Euro zusteht.AngryAngryAngryHuh

Kann mir jemand sagen ob das korekt ist? Können die das so durchziehen?
Das wäre eine totale Kathstrophe!


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Kasimir - 22-03-2012

Aus eigenen Erfahrungen.

Den errechneten KU durch den Amtsbeistand hatte ich während einer Teilzeitbeschäftigung geleistet. Es kam dann auch mal die Anfrage nach Unterhalt für die
Mutter. Das war aber dann schnell vom Tisch, da ich nach KU nicht mehr TU fähig war.
Beim KU rechnen se dich kaputt. Beim TU schauen se nur, ob noch zu viel vorhanden ist. Wenn da nix mehr zu holen ist, dann ist`s meist ok.
Eine Aufforderung von Teilzeit zu Vollzeit war nicht erfolgt. Ich bin später dann aber trotzdem auf Angebot des Arbeitgeber`s in Vollzeit
gewechselt. Mit nem Einkommen von 1.350 netto & nach Abzug von KU (Stand: 2005), war ich nach Amtsansicht immer noch nicht TU fähig.

Zitat: Wenn das nicht geht werde ich mit Jobangeboten von denen zugebombt.
Ich denke nöööö, wird nicht passieren.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Absurdistan - 22-03-2012

Danke das hört sich gut an. Hab bei 30 Stunden auch so ca 1300 netto.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Eifelaner - 22-03-2012

Gegenüber der Mutter besteht anders als beim Kind keine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Hier wird nur das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt.

Du darfst nur nicht dein Einkommen vorsätzlich reduzieren um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Wenn du also vor der Geburt auch schon Teilzeit gearbeitet hast kann dies nun auch niemand verlangen bzw. mit irgendwelchen Einkommensfiktionen jonglieren.

Gruß
Eifelaner


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Camper1955 - 22-03-2012

(22-03-2012, 01:14)Absurdistan schrieb: Meine Wohnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu teuer sein weil für Wohnraum mir dann nur 360 Euro zusteht

Das ist ein Irrtum.

1) darfst Du größeren Wohnraum haben, wenn Du regelmäßig Umgang mit dem Kind hast, weil Du ja Wohnraum für das Kind vorhalten muss.

2.) Müssen sich die Familiengerichte inzwischen den notwendigen Selbstbehalt erhöhen, wenn im Bereich Deines Jobcenters anders gerechnet wird. Das ist der Minimalanspruch nach Sozialrecht.

Wie in Deinem Ort oder Landkreis gerechnet wird, kannst Du dort

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

nachlesen.

lg

Camper


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - MitGlied - 22-03-2012

BU darf nur bei Leistungsfähigkeit verlangt werden. Hast du also schon innerhalb des letzten Jahres nur diese 1300€ Einkommen gahabt, trotz Teilzeit, dann bist du nicht leistungsfähig.
Beim KU ist das anders.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Absurdistan - 22-03-2012

thx, @all. Panik erst mal vorbei. Das wäre ja auch der Oberhammer gewesen.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Kasimir - 22-03-2012

nur eine Korrektur der Bezeichnung. Mit TU war meinerseits BU gemeint. Also nicht Trennungsunterhalt, sondern Betreuungsunterhalt.
Nach langer Abstinenz in Bezug auf Transferleistungen, gerät so manches dann doch mal in`s Vergessen.

Absurdistan! Manchmal gibt es nichts schöneres, als einfach nicht leistungsfähig zu sein ;-) Es ist wie Balsam für`s Ego.
Wie sagt man auch sonst so schön. Immer ne Hand breit zu wenig Kohle auf der hohen Kante. Das befreit vor unberechtigten Ansprüchen.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - beppo - 22-03-2012

(22-03-2012, 12:06)Zechpreller schrieb: Immer ne Hand breit zu wenig Kohle auf der hohen Kante.
Der ist gut!
Der kommt ins Regal zu den Pokalen. Smile




RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - familienmensch - 22-03-2012

Hallo @ALL,

also mein Mann musste damals BU für die EXE zahlen, weil Kind unter drei Jahren war, waren auch nicht verheiratet. Damals gab´s noch kein JC, EXE war beim Sozialamt, die sind in Vorleistung, und haben sich das Geld von meinem Mann wiedergeholt. Mein Mann war zum damaligen Zeitpunkt ALO und bezog ALG I.
Nach Eurer Rechnung wäre er ja dann auch nicht leistungsfähig gewesen, denn nach Abzug des KU lag er schon unter dem Selbstbehalt. Trotzdem musste er dann den BU in Raten an das Sozialamt zurück zahlen. Muss dazu sagen, wir kannten uns noch nicht, als das alles ins Rollen kam. Wir lernten uns kennen, da hatte er noch so ca. 6-8 Monate Ratenzahlung vor sich. Ich kannte mich damals überhaupt nicht mit der Materie aus, sagte ihm aber da schon, dass das meiner Meinung nach nicht stimmen kann, und dass er besser mal gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hätte. Hatte er aber nicht, Frist war da schon lange rum, er hatte ANGST VOR DEN BEHÖRDEN! Ich hab seinerzeit selbst bei einer Behörde gearbeitet, und habe ihn dann mal aufgeklärt, dass viele Behörden meinen, sie wären GOTTALLMÄCHTIG und könnten alles mit einem machen, und dass dem aber nicht so sei. Heute sieht er das auch anders, und würde sich in den Allerwertesten beißen, wenn er dran käme, dass er sich damals von so einem pobligen Anschreiben hat einschüchtern lassen.
Also, wenn ein Bescheid kommt, auf alle Fälle Widerspruch einlegen, mit dem Verweis, dass Du nicht leistungsfähig bist.
Wünsche Dir alles Gute und dass Du sauber aus der Sache rauskommst.

@Camper: Du hast gesagt: "2.) Müssen sich die Familiengerichte inzwischen den notwendigen Selbstbehalt erhöhen, wenn im Bereich Deines Jobcenters anders gerechnet wird. Das ist der Minimalanspruch nach Sozialrecht."
Gilt das auch für Mangelfälle? Sind mit diesen Sätzen nur die unterhaltspflichtigen Väter gemeint? Wollen meinem Mann nämlich auch keine Unterkunftskosten anerkennen, es wären ja 360€ WM im Selbstbehalt enthalten. Wir sind 4-köpfige Familie, lt. JC würden uns 515€ WM zustehen. Ich bin daher der Meinung, dass der Selbstbehalt meines Mannes um die Differenz zwischen 360€ und 515€ erhöht werden müsse, da die Sätze vom JC ja nunmal Existenzminimum sind. Interessiert den Richter aber nicht. Mein Mann wäre Mangelfall, und wenn er ne neue Familie hätte, wäre es sein Problem, wo diese schlafen. Er würde keine höhere KdU anerkennen. Ist dies so korrekt? Wenn nein, wo kann ich das nachlesen? Also ich habe Leitlinien vom OLG Koblenz, sind in der nächsten Instanz für uns zuständig, wo auch drin steht, dass der Selbstbehalt bei nachgewiesenen erhöhten KdU, die sich nicht vermeiden lassen, erhöht werden muss. Und das Existenzminimum lässt sich nunmal nicht vermeiden! Aber der Richter verweist immer wieder auf: MANGELFALL! und schmettert alles ab. Dodgy

LG, Familienmensch! Heart



RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Camper1955 - 22-03-2012

(22-03-2012, 16:46)familienmensch schrieb: @Camper: Du hast gesagt: "2.) Müssen sich die Familiengerichte inzwischen den notwendigen Selbstbehalt erhöhen, wenn im Bereich Deines Jobcenters anders gerechnet wird. Das ist der Minimalanspruch nach Sozialrecht."
Gilt das auch für Mangelfälle? Sind mit diesen Sätzen nur die unterhaltspflichtigen Väter gemeint? Wollen meinem Mann nämlich auch keine Unterkunftskosten anerkennen, es wären ja 360€ WM im Selbstbehalt enthalten. Wir sind 4-köpfige Familie, lt. JC würden uns 515€ WM zustehen. Ich bin daher der Meinung, dass der Selbstbehalt meines Mannes um die Differenz zwischen 360€ und 515€ erhöht werden müsse, da die Sätze vom JC ja nunmal Existenzminimum sind. Interessiert den Richter aber nicht. Mein Mann wäre Mangelfall, und wenn er ne neue Familie hätte, wäre es sein Problem, wo diese schlafen. Er würde keine höhere KdU anerkennen. Ist dies so korrekt? Wenn nein, wo kann ich das nachlesen? Also ich habe Leitlinien vom OLG Koblenz, sind in der nächsten Instanz für uns zuständig, wo auch drin steht, dass der Selbstbehalt bei nachgewiesenen erhöhten KdU, die sich nicht vermeiden lassen, erhöht werden muss. Und das Existenzminimum lässt sich nunmal nicht vermeiden! Aber der Richter verweist immer wieder auf: MANGELFALL! und schmettert alles ab. Dodgy
LG, Familienmensch! Heart

Hallo Familienmensch.

Zunächst einmal einmal eine Bitte.

Klatsch nicht Wort auf Wort aufeinander, wenn Du postest.

Öfter mal die Enter-Taste zu drücken gibt ein schöneres Schriftbild und ist für mich alten Mann auch leichter zu lesen.

Und nun zum Thema.

Falls ihr zusammen wohnt, dann geht ma ja davon aus, dass zumindest die volljährigen Mitglieder einer BG gemeinsam die Miete erwirtschaften.

Vielleicht noch anteilig gequotelt aber bei 4 Pesonen sind ja mindestens 2 Personen da, die anteilig die Miete bezahlen können. Und da schon vier Zimmer vorhanden sind, kann man den Besuchskindern, aber auch den Kindern in der BG zumuten, dass sie sich während der Umgangstage 1 Zimmer teilen.

Es sei denn, es kommen auf einen Schlag vier Besuchskinder. Dann gilt natürlich auch eine höhere Miete, die aber wieder zuächst einmal von den beiden Erwachsenen der BG gemeinsam getragen werden muss.

Wenn Du natürlich nachweist, dass Du über gar keine Einkünfte verfügst und Dein Partner alle Kosten in der BG tragen muss, dann sieht es wieder anders aus.

lg

Camper




RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - familienmensch - 24-03-2012

Hallo Camper,

werde Deinen Hinweis der "Enter-Taste" ab sofort berücksichtigen.
Sorry. Blush

Zur Zeit erhalte ich ja noch ALG I. Aber nur noch bis zum 31.07.2012. Danach bin ich dann ohne Einkommen, insofern ich bis dahin keine neue Arbeit gefunden habe.

Falls dies der Fall sein sollte, lässt sich das ja nachweisen.

Unsere beiden Kids teilen sich z. Zt. schon ein Zimmer.

Wir hatten seinerzeit ja noch ein Zimmer ausgebaut, für den ältesten Sohn von meinem Mann , der für ca. 4 Jahre bei uns lebte.

Für diesen Ausbau mussten wir einen Kredit aufnehmen, den wir heute noch abzahlen. Der Junge ist ca. ein halbes Jahr nach Fertigstellung des Zimmers ausgezogen.

Das Zimmer wird jetzt halt für den Fall des Besuchs der Kids genutzt.

Umgangskontakte finden seit ca. einem halben Jahr leider keine mehr statt, dank der KM. Hat es halt auch durch Lügen und Intrigen über Jahre hinweg geschafft, die Beziehung der Kids zum Vater vollkommen zu zerstören.

Aber das ist ein anderes leidvolles Thema. Dodgy

LG, Familienmensch. Heart


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Camper1955 - 24-03-2012

@Familienmensch

1.) Hoffe ich, dass Du bei der momentan guten Arbeitsmarktlage noch bis 01.07.2012 einen Job findest, damit Du gar nicht erst in ALG II fällst.

2.) Hast Du hier

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

mal nachgeguckt, ob Eure Miete angemessen für das Jobcenter ist?

Selbst wenn sie nicht angemessen ist, wird das Jobcenter bis zu 6 Monaten die volle Miete übernehmen, falls Deine LG
nicht schon selbst so viel verdient, dass er die Miete + KU + Unterhalt für Dich und Deine Kiddis wuppen kann.

Bezüglich des Umgangs mit dem Kind außerhalb der BG sollt Dein LG nicht aufgeben. Es gibt ja inzwischen Rechtschutzversicherungen, die auch Familienmediation übernehmen. Vielleicht wäre das eine Lösung.

lg

Camper


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Absurdistan - 08-07-2012

Jobcenter hat (vorläufig) errechnet das ich 75 Euro Betreuungsunterhalt zahlen muss. Rückwirkend ab 1.4.
Ihr Bedarf ist 770 Euro.

Heisst das ich soll ihren Bedarf ganz abbezahlen in Raten von 75 Euro oder 75Euro zahlen so lange sie Bedürftig ist?

Die gute meint sie findet keine Arbeit. Sie ist Altenpflegerin. Wir haben in Deutschland einen Pflegenotstand. Für schwer nachvollziehbar. Sie meint wegen der schlechten Arbeitszeiten findet sie keine Arbeit. Deswegen macht sie eine vom Amt finanzierte Fortbildung die mind. 1 Jahr dauert. Heisst sie ist dann so lange Bedürftig.
In Wirklichkeit setzt sie alles dran zahlungsunfähig zu sein damit ihr nach 3 jähriger zahlungsunfähigkeit die Unterhaltsschulden bei der UVK erlassen werden. Dies hatte die UVK ihr zugesichert. Genau genommen muss ich für ihre Unterhaltschulden geradestehen.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Skipper - 08-07-2012

Moin.

Bis das Kind 3 wird, hat die KM immer Gründe für die Kindsbetreuung versus Erwerbstätigkeit

Mach Dir besser Gedanken zu DEINEM Bereich, wie Du guten Umgang so gestalten kannst, daß Du Dich mit Betreuung UND Erwerb nicht überlastest. Deine Kosten sollten korrekt bereinigend dargestellt werden.

Wurde inzwischen tituliet und Aufstockung nach SGB II beantragt und bewilligt?
Rolleyes


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Absurdistan - 08-07-2012

Jobcenter hat sich geweigert die Kita zu bezahlen. Stattdessen kommt meine kleine jetzt zur Tagesmutter. Finde ich persönlich viel besser da die Tagesmutter wesentlich flexibler ist und mein Umgang dadurch nicht eingeschränkt wird.
Das mit der Fremdbetreuung ärgert mich trtotzdem da ich sehr gerne die Betreuung übernehmen würde.

Warte gerade auf den Beschluss der Richterin. Sie wird wohl eine Erziehungsberatung anordnen. Dort möchte ich dann soviel Umgang wie möglich herausbekommen. Vielleicht kann ich dann mit der Bereitschaft einer unbefristeten Titulierung mehr rausholen.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - beppo - 08-07-2012

(08-07-2012, 15:04)Absurdistan schrieb: Stattdessen kommt meine kleine jetzt zur Tagesmutter.
Das mit der Fremdbetreuung ärgert mich trtotzdem da ich sehr gerne die Betreuung übernehmen würde.
Das ist gut, denn an der Tamu musst du dich auch nicht finanziell beteiligen.
Das gibt es nur für "professionelle" Betreuung im Kiga.


RE: Unterhalt an uneheliche Ex weil Kind unter 3 Jahre - Floppy - 29-11-2012

Servus,

Wenn Du bereits KU 225 € zahlst verbleiben Dir 1075 €.
SB gegenüber der EX beträgt 1050. Wie kommt das JC auf die 75 € ?