17-02-2012, 16:12
Camper1955 schrieb:Kann es sein, dass Du hier irgend etwas durcheinander würfelst?Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz wurde der frühere § 170b bei unverändertem Wortlaut zu § 170.
(Abs. 2 -um den es konkret aber nicht geht und den es bei § 170b nicht gab- wurde später durch Art. 8 des Schwangeren- und FamilienhilfeänderungsG eingesetzt.)
Die aktuelle Kommentierung verweist insofern auf eine Rechtsprechung, die sich auf § 170b bezieht, jedoch unverändert gilt.