§ 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: § 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht (/showthread.php?tid=5624) |
§ 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - Ibykus - 17-02-2012 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv050142.html : BVerfG schrieb:In welchem Umfang gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen und wann ein Verpflichteter diese nicht erfüllt, richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (vgl. BGHSt 12, 166 [171]). Dabei ist zu beachten, daß gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB die Mutter ihre Verpflichtung, zum Unterhalt eines minderjährigen unverheirateten Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. In diesem Fall gehört zum Unterhalt die Vornahme aller der Handlungen, die normalerweise von einer Frau im Haushalt zu erbringen sind; § 170b StGB ist anwendbar, wenn solche Leistungen verweigert werden (vgl. Lenckner, in: Schönke-Schröder, a.a.O., Rdn. 13 zu § 170b StGB ; Oberlandesgericht Hamm, NJW 1964, S. 2316; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe, JZ 1973, S. 600)....... Stellt sich die Frage, ob zur Erziehung (= die richtige Anleitung des Kindes in seiner körperliche-seelischen Entwicklung) und Fürsorge (als Schutzpflicht) auch oder sogar insbesondere die Pflichten gehören, die einer allein sorgeberechtigten Mutter im Verhältnis des Kindes zum Vater obliegen. Denn dann könnte es Anzeigen hageln .... RE: § 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - Camper1955 - 17-02-2012 Sorry, aber in Deinem Link wird von einem § 170b StGB gesprochen Diesen Paragraphen gibt es aber in Deutschland nicht. Der Link verweisst auch auf die Länderkennung ch, also Schweiz. Kann es sein, dass Du hier irgend etwas durcheinander würfelst? lg Camper RE: § 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - Ibykus - 17-02-2012 Camper1955 schrieb:Kann es sein, dass Du hier irgend etwas durcheinander würfelst?Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz wurde der frühere § 170b bei unverändertem Wortlaut zu § 170. (Abs. 2 -um den es konkret aber nicht geht und den es bei § 170b nicht gab- wurde später durch Art. 8 des Schwangeren- und FamilienhilfeänderungsG eingesetzt.) Die aktuelle Kommentierung verweist insofern auf eine Rechtsprechung, die sich auf § 170b bezieht, jedoch unverändert gilt. RE: § 170 StGB gilt auch bei Verletzung der Erziehungs- und Betreuungspflicht - Ibykus - 22-02-2012 wollen wir mal ein wenig konkreter werden im Hinblick auf Kreidekreismütter. Hier als Beispiel ein Schreiben an deren Rechtsvertretung. |