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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#22
Ihr seht das Ganze immer unter einem völlig falschen Gesichtspunkt.

Zu Lebzeiten können die Kinder doch auf den rückständigen Unterhalt schriftlich verzichten, nehme ich an, sobald sie volljährig sind.

Und wenn sie verzichten, warum sollen sie dann nicht auch erben?

Der Knatsch entsteht doch zu geringsten Teilen mit den Kindern selber, sondern mit deren Sorgeberechtigten oder mit Papa Staat.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Camper1955 - 01-02-2012, 19:44

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