16-01-2012, 07:43
(16-01-2012, 04:32)Exilierter schrieb: Der Punkt ist, dass Kindesunterhalt kein Einkommen der Mutter ist und somit nicht zur Berechnung heran gezogen werden darf. So die Argumentation dieser Dame.
Dann ist aber das Argument der Stadtverwaltung falsch, Denn das gemeinsame Sorgerecht haben sie üblicherweise ja.
Nun müsste im Grunde genommen die Stadtverwaltung schauen, ob die Hortkosten nicht teilweise vom Kindesvater rein geholt werden können.
Wenn nach den abzugsfähigen Posten noch Raum dafür ist, die Hortkosten teilweise zu übernehmen, also ein bereingites Netto von über 1100 € vorhanden sind, dann muss der Kindesvater die Kosten doch teilweise mittragen, soviel ich weiß.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.