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Vorbereitung Umgangsverfahren
#21
(27-01-2012, 22:21)p schrieb: Für dich ist es gut gelaufen, du hattest das Glück dass dir nicht das Wort abgeschnitten wurde und du tatsächlich antworten durftest.

Ja, ich wurde anständig behandelt. Aber war das n u r Glück? Ich hatte das JA um Hilfe für mein Kind gebeten. Dies keinesfalls im Kriechgang sondern eher kontrovers, als das nicht so richtig losgehen wollte. Dann aber auch im Sinne meines Kindes voll kooperiert, sowohl mit dem JA, als auch mit dem Maßnahmenträger. Ich hatte das JA (anderer Bereich) um Vermittlung in Sachen Umgang gebeten. Alle mir relevant erscheinenden Informationen gegeben und auch dort darum gebeten, die Dinge aus der Sicht meines Kindes anzugehen. Und ich gehe davon aus, dass auch das Gericht sich ein Bild davon gemacht hat, was ich zuvor außergerichtlich versucht hatte. Meine Anregung ist deshalb auch hier, im Einzelfall zu schauen, wie Unterstützung im Sinne des Kindes organisiert werden kann und sich nicht aus ideologischen Gründen vorhandener Möglichkeiten selbst zu berauben.

Und nun will ich meine Notizen noch abarbeiten:

Es gab einen Disput zwischen der Richterin und mir, als ich den Eindruck bekam, dass über den Rhytmus der Gesamtumgang zu gering ausfallen würde. Ich meinte, darüber würde es keine Vereinbarung geben. Die Richterin fragte, was ich denn davon hätte, wenn sie weniger beschlösse, als die Vereinbarung voraussichtlich hergeben würde. Ich meinte, ich ginge davon aus, dass ich mehr durchsetzen könne, worauf die Richterin sagte, das könne aber dauern. Ich entgegnete, dann sei das eben so. In dieser Zeit trüge sie dann die Verantwortung für das Wohlergehen meines Kindes.

Als 2012 durchterminiert war, sollte es für 2013 weitergehen. Hier warf ich ein, dass dies doch Sache der Eltern sein sollte, und statt weiterer Termine sollte doch aufgenommen werden, dass die Eltern sich auf die Fortschreibung für 2013 einigen würden. Die JA-Mitarbeiterin unterstützte dies.

Es kam dann aber erstmal zu umfangreicher Diskussion über die Kommunikationsprobleme der Eltern. Ich wies eindringlich darauf hin, dass es sich hierbei um Kommunikationsblockaden der KM handele, die nur SMS-Kommunikation zulasse. Die Gegenseite machte geltend, dass auch der Umgangston sehr zu wünschen übrig lasse. Ich stimmte dem zu und zitierte 2 SMS der KM und fragte nach, ob weiterer Bedarf bestünde, denn ich hätte noch reichlich. Bestand aber nicht. Worauf ich darum bat, Beispiele von mir zu zitieren; gab aber keine. Ich wies darauf hin, dass die Elternkommunikation ja auch Thema bei den Hilfen zur Erziehung sei. Die KM, die bisher dort wenig kooperiert hatte, versuchte dann dass Thema ganz aus der Welt zu schaffen, da dies nach ihrer Meinung gar nicht nötig sei. Ich freute mich, als die Richterin erkennen ließ, dass sie hier gerne ernsthafte Bemühungen sehen würde. Es wurde dann vereinbart, dass wieder email-Kommunikation möglich sein solle und diese und auch die sms-Kommunikation kultiviert ablaufen sollen.

Da KM sich darüber beschwerte, dass ständig ihr Festnetz-Telefon läute und immer Nachfragen von mir nach der Erreichbarkeit meines Kindes auf ihrem Handy aufliefen, kam es zu der Vereinbarung, das ich mein Kind zu festen Zeiten 2mal in der Woche anrufen kann, mein Kind mich jedoch jederzeit anrufen darf, wenn es möchte. Damit kann ich im Grunde gut leben - besser jedenfalls, als mit einer KM, die mit dem Kind immer auf der Flucht ist, um einen Telefonkontakt zu verhindern. Ein wenig in Sorge bin ich, weil hier möglicher Weise mein Kind den Konflikt mit der KM haben wird, den ich bisher hatte. Andererseits hat mein Kind ja einen Betreuer, der es bei der Lösung seiner Probleme unterstützen soll. Ich bin ´mal gespannt, was das wird...

Es wurde dann aufgenommen, dass die Eltern versuchen werden, in den Monaten September bis Novemmber die Umganstermine für 2013 hin zu kriegen. Auf die Frage der Richterin, was sei, wenn nicht, kündigte ich für diesen Fall meinen Antrag im Dezember an. Um hier ggf. nicht in Zeitdruck zu geraten, wurde noch der 1. Termin 2013 festgelegt.

Bei den Umgangsregeln wurde es noch einmal lebhaft, als ich die Regel "Wenn möglich und vom Kind gewünscht geht Betreuung durch den anderen Elternteil Fremd- und Drittbetreuung vor." aufnehmen lassen wollte. Die RAin der KM meinte, das würde die Dispositionsmöglichkeiten der KM unzumutbar einschränken und so etwas gäbe es ja überhaupt nicht und was denn sein solle, wenn das Kind bei Freunden oder so übernachten wolle. Ich hielt dagegen, so etwas gäbe es sehr wohl, und sie möge sich aufs Laufende bringen, den scheinbar kämen wichtige Sachen bei ihr nicht an: Ich hätte vorgeschlagen: Wenn vom Kind gewünscht... Die Richterin schlug dann vor, dass dies ab 3 Übernachtungen gelten solle, was mir nicht reichte, weil ich auch kürzere Zeiträume haben wollte, wenn ich zur Verfügung stünde. Von der JA-Mitarbeiterin kam dann der Vorschlag, dies auch unmittelbar an Umgängen so zu regeln. Das wurde dann auch vereinbart: Ab 3 Übernachtungen oder wenn die Fremd- oder Drittbetreuung unmittelbar vor oder nach einem Umgang liegen sollte, schlägt KM mir die Betreunung vor.

Das war´s.


Wer nicht taktet, wird getaktet...
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