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Vorbereitung Umgangsverfahren
#19
(27-01-2012, 14:06)Pistachio 00 schrieb: Damit könnte ein Verstoss gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vorliegen.
Beide Seiten können auch noch während der mündlichen Verhandlung Anträge stellen.

Ich konnte für mich die hier gestellte Frage nicht abschließend klären. Dass rechtliches Gehör verweigert wurde, meine ich aber nicht, da die Gegenseite ihre Position und ihre Anträge ja mündlich vorbringen konnte und dies auch ausführlich nutzte. Nach meinen Notizen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und richtige Reihenfolge wurden z. B. gegen eine einwöchige Umgangsdauer ins Feld geführt:

-Es gelte noch die letzte gerichtliche Vereinbarung, zu der auch recht umfangreich ausgeführt wurde. Die Richterin entgegnete, dass der Urlaub des letzten Jahres ja nach einer vorliegenden Elternabsprache realisiert worden sei.

-Das Kind sei gezwungen mit dem Vater in einem Bett zu schlafen, da es weder im Wohnmobil noch beim Ferienumgang beim Vater zu Hause ein eigenes Bett habe. Das nahm ich dann zum Anlaß, mich erfreut darüber zu zeigen, dass nun der letzte Verfahrensbeteiligte angekommen sei. Nachdem er ja bereits in den letzten beiden Verfahren pünktlich zur Stelle war, hätte ich ihn diesmal schon richtig vermißt, den schwanzgesteuerten Pädophilen. Die Richterin fragte dann nur, ob dem Kind ein eigenes Bett zur Verfügung stünde. Ich bejahte das und bot an, dass wie beim ersten Mal gerne jemand vorbeikommen könnte um sich zu überzeugen. Wollte sie aber nicht und meinte nur noch, dass es in Ordnung sei, wenn Kinder mit ihren Vätern kuscheln.

-Der KV nehme den Umgang nicht wie vereinbart war. Als Beispiel kam, dass ich infolge eines Starterausfalls und des anschliessend notwendigen Austausches mein Kind einfach einen Tag später (angekündigt!) abgeholt hätte als geplant. Ich hätte in diesem Fall den ursprünglichen Termin einhalten müssen und dann eben im Hotel übernachten. Hier stellte ich dar, dass ich gerade aktuell viel Zuspruch und Unterstützung erfahren hätte, als die Leute hörten, wofür ich mein Womo brauche und auch die Werkstatt sei sehr bemüht gewesen, mir wieder rechtzeitig zum TÜV zu verhelfen - und jetzt käme ich mir wie in einem Paralleluniversum vor, wo ich mich quasi dafür entschuldigen solle, dass ich mir den Hintern aufreisse, damit mein Kind Umgang haben kann, wie es ihn liebt. Es sei aber schon keck, wie die Gegenseite versuche, darüber hinweg zu täuschen, dass eine Vielzahl von Änderungen aus der instabilen Lebenssituation der KM resultierten und ganz klar sei, dass mein Kind keinen Vater mehr hätte, wenn ich nicht immer in der Lage gewesen wäre, darauf flexibel zu reagieren. Die Richterin meinte, es sei in Ordnung, wenn ich meine wirtschaftlichen Belange bei der Umgangsdurchführung berücksichtige.

-Das Kind benötige tägliche LRS-Förderung durch seine fachkundige Mutter, die höchstens am Wochenende unterbrochen werden könne, was recht ausführlich seitens der KM ausgeführt wurde. Ich wies darauf hin, dass LRS-Förderung in die geS fällt und die KM bisher nur ungenügend gefördert und mich bewußt außen vor gehalten habe. Ich könnte mangels Info, was KM macht,in der Zeit, wo das Kind bei mir ist, nichts tun, da unabgestimmte Förderung gerade bei LRS schnell zur Quälerei werden könne. Die Richterin faßte hier sehr energisch nach und auch die JA-Mitarbeiterin sowie die Anwältin der KM unterstützten, dass die KM mir für die Zeit, bei der das Kind bei mir ist, die entsprechenden Übungsunterlagen mitzugeben habe. Die RAin wollte dann für mich hierzu noch bestimmte Verhaltensweisen festgehalten wissen. Als ich Gleiches in Richtung KM auszuformulieren verlangte, war das Ganze nicht mehr nötig, weil es sich ja um Selbstverständlichkeiten handele.

-Das Kind würde nicht ordentlich zu Mittag essen, weil es gewöhnlich an der Schulspeisung teilnähme, diese Regelmäßigkeit aber durch die jeweilige Woche mit mir dauernd unterbrochen würde. Ich wies zwar darauf hin, dass es mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen erschiene, dass die Woche mit mir daran schuld sei, wenn mein Kind schlecht ißt, mußte mich aber darauf einlassen, dass mein Kind nun Mo - Do in der Schule zu Mittag ißt. Den Umgang verkürzt das nur am Montag um 20 Minuten, weil an den anderen Tagen, das Mittagessen in der großen Pause vor der letzten Unterrichtsstunde stattfindet. Allerdings war mein Kind sehr empört und hat sich schon bei seinem Hilfen-zur-Erziehung-Betreuer beschwert... schaun wir ´mal...

Die JA-Mitarbeiterin unterstützte den von mir beantragten Umgang mit dem Hinweis, dass mein Kind den Umgang so möchte -was auch ein Gespräch mit seinem Betreuer ergeben habe- und dieser Umgang sei ja auch schon über eine längere Zeit problemlos realisiert worden.

Auch die Richterin meinte, diese Woche am Stück sei in Ordnung und wie lange ich denn diesesmal mit meinem Kind zusammen sein wollte, nachdem ich es ja nicht wie vorgesehen abholen konnte. Na ja, die gegenseite hatte noch nicht so ganz begriffen und versuchte, die Diskussion noch ´mal von vorne zu starten...



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