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Vorbereitung Umgangsverfahren
#6
(27-12-2011, 23:02)wackelpudding schrieb: Na, dann ist ja alles klar. Werde ich mein Kind ´mal turnusmäßig abholen.

Und danke für den Kostenhinweis. Die bisherigen Umgangstermine waren anwaltsbegleitet. Kann ich mir inzwischen auch nicht mehr so richtig leisten...

Gemeint sind natürlich die Gerichtstermine wg. Umgang.

Vor diesem Termin hatte ich aber dann noch richtige Probleme. Der TÜV legte mein WOMO still, mit dem ich den Umgang mache. Das war ziemlich umfangreich, was ihm nicht gefiel. Mußte dann erst ´mal schauen, wieviel Geld braucht´s, woher kriegen, was wo reparieren, wie lange dauert´s? Na ja, am Nachmittag vor dem Umgangstermin hatte ich dann wieder TÜV und konnte die Alternativplanung zum beantragten Umgang glücklicher Weise wegschmeißen.

Mein Kind konnte ich also vor dem Gerichtstermin nicht wie geplant abholen. Weshalb ich dann Umgang nach dem Termin hatte. In diese Zeit fielen auch noch Termine beim Jugendamt und beim Träger der Hilfen zur Erziehung, die für mein Kind eingerichtet sind. Zu letzteren aber, so wie ich dazu komme, mehr im entsprechenden thread.

Ich hatte also wenig Zeit, mich im Forum blicken zu lassen, habe aber immer ´mal reingeguckt: War beruhigend zu wissen, dass ich hier die Information finden würde, wenn es denn etwas für mich aktuell relevantes Neues geben würde.

Die Verhandlung dauerte drei Stunden. Anwesend waren eine Richterin, eine JA-Mitarbeiterin, die KM und ihre Anwältin ... und eben ich. Ich habe mich entschlossen, das positiv zu sehen: Wann hat man(n) sonst schon die ungeteilte Aufmerksamkeit von 4 Damen? Sie endete in einer Vereinbarung, von der ich hoffe, dass sie den Bedürfnissen meines Kindes nach Umgang mit seinem Vater weit gerecht wird.

Ich hatte ja schon berichtet, dass es zum Umgang in den Sommerferien eine an den mütterlichen Bedürfnissen ausgerichtete Anregeung des Gerichtes gegeben hatte. Obwohl ich tatsächlich gegen die Anregung nichts hatte, störte mich dennoch, das hier von vornherein mütterliche Positionen präferiert wurden, weshalb ich dem Gericht schrieb:

"...unter Bezugnahme auf die mit der Ladung ergangene Anregung zur Teilung der Sommerferien gebe ich Folgendes zur Kenntnis:

Der Antragsgegenerin war zum Zeitpunkt der Vereinbarung von Sommerumgang für ihre Tochter mit deren Vater der Vorschlag des Antragstellers bekannt. Sie hat jene Regelung vereinbart, ohne Bemühungen um den Umgang ihres Sohnes mit dessen Vater. Wie anders als Desinteresse am Wohl ihres Sohnes kann dies gewertet werden? Rechtfertigt solches Desinteresse eine jetzige Berücksichtigung der von der Antragsgegnerin geschaffenen Situation zu Lasten des Sohnes und seinem Vater? Oder gibt es Gründe dafür, die Dispositionen der Familie Tochter-Vater als maßgeblich für die Familie Sohn-Vater zu betrachten? Ist es nicht so, dass nach dem Familienverständnis des EGMR alle Familien gleichermaßen Rechteträger sind? Gilt dies nicht auch für die mütterliche Familie? Und in Bezug auf den Sohn: Inwieweit entspricht die Priorisierung einer mütterlichen Möglichkeit Artikel 3 der UNKRK?

Als Zeichen des guten Willens ist der Antragsteller aber bereit, die Anregung aufzunehmen und beantragt..."

Dies hatte dann gleich zu Beginn eine sehr ausführliche Erklärung (es ab Gründe so zu verfahren) der Richterin und den Hinweis zur Folge, ich müßte mich dadurch nicht nicht diskriminiert fühlen. Ich entgegnete, dass dies meine grundsätzliche Postion darstellen würde, ich aber ja einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hätte und bei entsprechender Einigung die Position ja keine Rolle spielen müßte.

Weshalb ich das so ausführlich schreibe? Nun, ich vertrete ja die Ansicht, dass wir die Rechte unserer Kinder selbstbewußt einfordern sollen. Das heißt für mich: Mein Kind und ich haben Anspruch auf dikriminierungsfreie Behandlung ... und darüber rede ich bei mehr oder weniger passenden Gelegenheiten, eben auch bei Gericht, wenn von dort nicht begründete Anregungen kommen, die für mich den Anschein einer Diskriminierung haben. Ich möchte hier schon einmal sagen, dass ich nicht feststellen konnte, dass mir das geschadet hat.

Ich will aber auf zwei Aspekte hinweisen:

-Wäre es mir mit einem/r Anwalt/Anwältin möglich gewesen, die oben beschriebene Botschaft los zu werden?

-Bisher ist KM immer auf VKH gereist, während ich meine -und als Steuerzahler ja auch immer ihre- Rechnungen bezahlt habe. Nun war sie wieder mit Anwältin da - der VKH-Antrag ist allerdings abgelehnt.

So, das als Einstieg. Ich bin ja gerade erst zurück und will mich erstmal weiter sortieren.



Wer nicht taktet, wird getaktet...
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