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Vorbereitung Umgangsverfahren
#3
(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Für einen neuen Thread fehlt etwas der Kontext. Was macht die Ex?
Die läßt sich gerade scheiden und arbeitet Vollzeit. 2 Kinder (10+ und 4+)
in Schule/Schulhort bzw. Kita betreut. Neben der AZ fällt täglich mind. 1 Std. Fahrtzeit an

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Wie wurden denn bisher der Umgang vereinbart?[
2007 letzter gerichtlicher Vergleich. Nach Trennung der KM von ihrem Ehemann ständige Änderungen ihrerseits, Anfang 2011 dann Vereinbarung konkreter Termine, die in 2011 auch alle durchgeführt wurden.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Verstehe ich das richtig, dass du diese Regelung bloss fortführen willst und es eigentlich nur an der Rückmeldung der Mutter dazu fehlt, inclusive der Insuffizienz des Betreuers?
Ja, ich will eigentlich nur fortführen. Die KM will wohl zurück zu Wochende alle 2 Wochen... (weiß ich aber nicht von ihr, sondern interpretiere den Betreuer so) was aber die Fremdbetreuung meines Kindes gegen dessen Willen erhöhen würde.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 1. Oje, das wäre eine lange Liste. Ist aber nicht relevant, viele Argumente können je nach Richter auch nach hinten losgehen. Hat sie früher schon einmal für eine Reduzierung plädiert? Wenn ja, was hat sie da gebracht?
Na ja, sie will immer weniger Umgang als mein Kind möchte; ist ihr einfach zuviel Vaterzeit... Bisher hat mein Kind ja 2x im gerichtlichen Vergleich den Umgang bekommen, den es wollte...

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 2. Desinteresse
Wie jetzt? Ich mache Umgang mit meinem Kind -den es auch will!- obwohl da zeitlich keine Regelung mehr für erreicht werden kann.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 3. Du willst die zweite Hälfte, das Gericht findet das gut, wo hakt es noch? Wenn sie das umwerfen will, kann sie wieder mit Vielem argumentieren. Am häufigsten sind berufliche Zwänge, dann familiäre Zwänge einer neuen Familie ("mein Mann kriegt nur an XX frei und wir wollen auch mal zusammen mit dem Kind in den Urlaub, der Vater hat demgegenüber keine Verpflichtungen und könnte leicht genausogut die erste Hälfte nehmen")

Die Geschichte mit den Ferienhälften hat meine Ex so wie viele andere derartige Dinge bis zum Exzess getrieben und sie kam immer damit durch. Ausnahmslos. Hoffe also ja nicht auf rationale Entscheidungen des Gerichts.
Ob erste oder 2. Hälfte ist mir eigentlich schnuppe; nur die Termine im eA-Antrag sind auf 1. Hälfte abgestimmt. Und ich bin etwas irritiert, dass das Gericht vermutete mütterliche Interessen berücksichtigt - bekannt ist ja mütterlicherseits nix - jedenfalls nicht mir.

Wäre wahrscheinlich vernünftig, Alternativtermine mit 2. Hällfte Sommerferien vorzubereiten. Ich frag´mal: Hat so ´ne Abänderung die Erhöhung von Gerichtskosten zur Folge? ...ich muß das nämlich allein zahlen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - von wackelpudding - 27-12-2011, 22:29
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