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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#4
Drei Kinder plus Ex, du musst ja abartig viel Unterhalt zahlen. Arbeitet die Ex nicht? Wieso ist der Kontakt zu den Kindern abgebrochen?

Generell ist es so, dass dein Sohn von selbst Nachweise vorlegen muss. Er will etwas. Du muss da nicht lange fordern und Fristen setzen, wenn er nicht seine Unterhaltsbedürftigkeit vorlegt gibt's halt kein Geld mehr. Vorsicht ist nur dann geboten, wenn der Unterhalt tituliert ist, was auch bei Volljährigen so sein kann.
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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von p__ - 26-12-2011, 20:41

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