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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
#2
Hallo Arbosch, ich würde ihm per Einschreiben eine angemessene Frist mit Hinweis auf die bisher erfolglosen Versuche setzen, bis zu der er (nicht die Ex, denn die hat ab Volljährigkeit Deines Sohnes nichts mehr zu melden) die verlangten Nachweise vorzulegen hat.

Üblich sind die Immatrikulationsbescheinigungen und die gibt es semesterweise, also halbjährlich. Dazu natürlich Auskunft über sein eigenes Einkommen und das der Mutter, denn die ist mit Volljährigkeit des Sohnes ja auch barunterhaltspflichtig.

Mit der Fristsetzung würde ich ankündigen den Unterhalt bei nicht rechtzeitigem oder unvollständigem Eingang der Nachweise solange auszusetzen oder zu mindern, bis alles vorliegt und Du seine Unterhaltsansprüche geprüft hast.

Nachfrage: Gibt es einen Titel?
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RE: Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) - von Nathan - 26-12-2011, 20:32

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