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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#14
(13-04-2012, 18:32)MLCer schrieb: Wie lange klebt der PfÜB an der Firma?

a) solange, bis die Forderung erfüllt ist wohl
b) solange, bis der Gläubiger ihn zurücknimmt oder er aufgehoben wird
c) solange, wie das Arbeits- oder Dienstverhältnis fortbesteht. Auch bei geänderter Bezugshöhe - allerdings nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen
d) bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnis gilt der PfÜB weiter, bzw. lebt wieder auf wenn innerhalb 9 Monaten ein Arbeits- oder Dienstverhältnis neu begründet wird.

So unser Kenntnisstand aus dem ersten Aufstocker-Unternehmen am Platze ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von sorglos - 13-04-2012, 19:23

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