25-09-2011, 11:04
Hier konnten die Voristanzen nicht einmal sagen, ob es sich um Brutto- oder Nettobezüge handelt, die der Kindesvater hatte.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...70910.html
Ansonsten das übliche Bla Bla des OLG, dass bei einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten in das Urteil eine genaue Begründung rein geschrieben werden
muss, die eine kurze Freiheitsstrafe unabdingbar macht und die in der Person des Angeklagten liegen.
lg
Camper
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...70910.html
Ansonsten das übliche Bla Bla des OLG, dass bei einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten in das Urteil eine genaue Begründung rein geschrieben werden
muss, die eine kurze Freiheitsstrafe unabdingbar macht und die in der Person des Angeklagten liegen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.