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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen
#1
Hier konnten die Voristanzen nicht einmal sagen, ob es sich um Brutto- oder Nettobezüge handelt, die der Kindesvater hatte.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...70910.html

Ansonsten das übliche Bla Bla des OLG, dass bei einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten in das Urteil eine genaue Begründung rein geschrieben werden
muss, die eine kurze Freiheitsstrafe unabdingbar macht und die in der Person des Angeklagten liegen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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2 Ss 392/07 OLG Hamm Verletzung der Unterhaltspflicht nicht erwiesen - von Camper1955 - 25-09-2011, 11:04

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