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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#7
Solange Mutti keine Beistandschaft einrichtet, bzw. nicht selbst auf n Unterhaltstitel besteht, wird's auch keinen Titel geben. Spätestens wenn Mutti Sozialleistungen will, wird sie dazu gedrängt zuerst den KU titulieren zu lassen, dann wird geschaut, was man dir sonst noch weg nehmen könnte. Mutti ist aber nicht verpflichtet einen Titel machen lassen, es genügt z.B. eine Vereinbarung.

Falls aufgrund zu geringem Einkommen keine Unterhaltszahlung möglich ist, kann auch kein Titel erzwungen werden.

Es gibt kein geteiltes SR, sondern nur ein Gemeinsames. Mit dem gem. SR kommst du leichter an Informationen aus KiGa, Schule etc. ran. Auch Mutti ist dann manchmal gezwungen von dir ne Unterschrift zu holen. Falls Mutti von einem LKW platt gewalzt wird, kommt das Kind ohne gr. Primborium vom JA zu dir. Im alltägl. Umgang hat es aber im wesentl. keine Auswirkung, Mutti darf machen was sie will.
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RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von MitGlied - 30-08-2011, 14:55

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