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Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!!
#6
(30-08-2011, 14:43)theddorfer schrieb: Können das JA die Titulierung auch verlangen, wenn KM diese nicht fordert?
nur, wenn die KM eine Beistandschaft einrichten lassen hat.

Dann übernimmt der Beistand die Unterhaltsinteressen des Kindes.
Ansonsten aber musst Du den U-Titel ggf. woanders einrichten.

Wenn Die KM nicht darauf besteht, dann natürlich nicht!

Ein ganz klein Wenig Elternautonimie gibt es noch in diesem "unmserem Lande" ...



(30-08-2011, 14:47)Armer Tropf schrieb: .... muss dieser dann auch einen Titel unterzeichnen? Also im Fall, dass der Vater niemals arbeiten wird, bzw. niemals über Selbsterhalt kommen wird.
nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach: nein.
Ein solches Verlangen wäre rechtsmißbräuchlich und aus meiner Sicht contra legem.

Da Du VKH-fähig bist, würde ich mich mit Händen und Füssen dagegen wehren.

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RE: Unterschied: Vaterschaftsanerkennung und Belehrung zur Vaterschaft!!!! - von Ibykus - 30-08-2011, 14:53

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