25-07-2011, 14:35
Hallo!
Ich hab zwar schon ordentlich hier im Forum gesucht, aber genaue Antworten zu meinen Fragen habe ich leider nicht gefunden.
1. Ist der Wortlaut eines Unterhaltstitels festgeschrieben? Mir liegt das Muster des JA vor und mir ist nicht klar, ob es dazu Alternativen gibt? Falls ja (was ich vermute), wie komme ich an die Texte als Muster ran? Wer legt fest, welcher Wortlaut zu verwenden ist?
2. Ich hätte gerne eine Befristung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten. Kann ich mit einem eigenen Text / Schriftstück beim Jugendamt aufschlagen um es beurkunden zu lassen? Oder muss / sollte ich bei einer "Eigenkreation" lieber zum Notar gehen?
3. Kann man eine Klausel aufnehmen, die eine Reduzierung des zu zahlenden Betrages im falle eines gesunkenen Einkommens (grösser 10%) regelt?
Ich hoffe auf schnelle Tipps, da der Termin beim JA schon die Tage ist..
Ich hab zwar schon ordentlich hier im Forum gesucht, aber genaue Antworten zu meinen Fragen habe ich leider nicht gefunden.
1. Ist der Wortlaut eines Unterhaltstitels festgeschrieben? Mir liegt das Muster des JA vor und mir ist nicht klar, ob es dazu Alternativen gibt? Falls ja (was ich vermute), wie komme ich an die Texte als Muster ran? Wer legt fest, welcher Wortlaut zu verwenden ist?
2. Ich hätte gerne eine Befristung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten. Kann ich mit einem eigenen Text / Schriftstück beim Jugendamt aufschlagen um es beurkunden zu lassen? Oder muss / sollte ich bei einer "Eigenkreation" lieber zum Notar gehen?
3. Kann man eine Klausel aufnehmen, die eine Reduzierung des zu zahlenden Betrages im falle eines gesunkenen Einkommens (grösser 10%) regelt?
Ich hoffe auf schnelle Tipps, da der Termin beim JA schon die Tage ist..