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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
#10
(05-07-2011, 16:16)blue schrieb: Bekommst Du regelmäßig die Bescheinigungen über z.B. ageschlossene Tests und Prüfungen? Also ganz ehrlich. Kindlein und wahrscheinlich auch Muddi haben sich daran gewöhnt, Dich sehr leicht auspressen zu können. Nicht umsonst diese unverschämte Aufstellung, der Du zum Teil gleich nachgeben wirst.

Das Abschlusszeugnis liegt mir vor.
Außerdem kann ich auf dem Onlineportal der Uni jederzeit verfolgen wie mein Sohn in den einzelnen Fächern steht. Das sieht momentan sehr gut bei ihm aus!

Nun Reichtümer habe ich ja nie überwiesen.
Ich denke, manch einer hier wäre froh betragsmäßig in dem Rahmen zu liegen, den ich zahle.

Der Aufstellung komme ich keinesfalls nach.
Ich glaube das muss man auch differenzieren. Da hat die KM wohl mit irgendeinem Rechtsverdreher versucht das nationale Recht extrem auszulegen um den Deutschen mal so richtig zu melken.

Das läuft natürlich nicht, das machen nicht mal die deutschen Behörden mit.

Das Problem liegt darin, dass natürlich die interstaatlichen Behörden (bei uns das Bundesamt für Justiz) involviert sind. Ich muss jetzt eben sehen wie ich die Sache am Besten angehe.

Wenn ich nichts tue, kommt die Stufenklage.
Als äußerst abhängig Beschäftigter habe ich keine Möglichkeiten mich arm zu machen. Der Verlust wäre es nicht wert, selbt wenn ich den Höchsatz der DDT zahlen müsste.

Außer Frage steht:
Mein Sohn befindet sich in einer angemessenen Erstausbildung, ist also unterhaltsberechtigt und die Mutter ist nicht oder nur sehr eingeschränkt leistungsfähig.

Man wird mich also auf jeden Fall für Unterhaltszahlungen heranziehen.

Deswegen brauche ich eine Taktik der optimalen Herangehensweise.


(05-07-2011, 16:16)blue schrieb: Hast Du Kontakt zum Kind? Wohnt es im Ausland? Ansonsten würde ich den Spieß eher umdrehen! Ich würde das Kind auffordern, den alten Titel rauszurücken, weil ansonsten Du eine Abänderungsklage in die Wege leiten wirst!

Ich habe rudimentären Kontakt zum Kind, keinesfalls befriedigend aber besser als nichts.
Über eine Entfernung von 10.000 km ist es äußerst schwierig eine tiefgehende Beziehung aufzubauen.

Verantwortlich für alle Forderungen ist eindeutig die KM. Die kommt mit ihrer Kohle nich klar und möchte mich weiterhin als Geldquelle nutzen.

Meinem Sohn kann ich nicht böse sein. Der steht ja schon fast immer unter dem Einfluss der Mutter und er macht mir auch noch keinen sonderlich selbstständigen Eindruck.

Wenn ich überlege, dass ich mit 20 schon 4 Jahre in Lohn und Brot stand.....


Was soll eine Abänderungklage bringen solange das Kind unterhaltsberechtigt ist und ich deutlich weniger zahle, als jedes Familiengericht entscheiden würde.


Deswegen noch mal zurück zur Ausgangsfrage:
"Könnte ich das Klagerisiko mit einem aufstockenden zusätzlichen Titel minimieren"?

Gruß




(05-07-2011, 16:59)beppo schrieb: Wenn das "Kind" nicht in Deutschland lebt ist weder deutsches Recht noch die DT anwendbar.

Da bist du falsch informiert!

Deutsches Kind und deutscher Papa = deutsches Recht.

Düsseldorfer Tabelle wird auch für im Ausland lebende Kinder zugrunde gelegt.
Jedoch wird ein Kaufkraftausgleich eingerechnet.

OLG Koblenz z.Bsp. mach es so:
Tabellenbetrag und dann der Wert aus der Ländergruppeneinteilung des BMF.

Schau mal unter AZ: 7 WF 216/07 des OLG Koblenz nach!

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RE: Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung - von Eifelaner - 05-07-2011, 17:06

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