01-12-2008, 19:49
Sorry, war der Seite Jurion auf den Leim gegangen, die hatten den Beschluss über Google unter der Bezeichnung geführt und ich hatte das ungeprüft übernommen.
Das sich aus Urteilen nicht viel ergibt ist mir bekannt.
Egal, ob Zwangsmaßnahme oder, wie ab September kommenden Jahres, Ordnungsmittel.
Die auffallende Vollständigkeit empfinde ich aber als sehr positiv - egal wie der Beschluss gelebt wird.
Wenn sich die potentielle Umgangsverweigerin nicht daran hält, hat man immerhin diesen Wisch, als Beleg seiner Mühen und Zeugnis der geistigen Armut und sozialen Inkompetenz der Gegenseite.
Ich würde nicht hierauf verzichten wollen.
Das sich aus Urteilen nicht viel ergibt ist mir bekannt.
Egal, ob Zwangsmaßnahme oder, wie ab September kommenden Jahres, Ordnungsmittel.
Die auffallende Vollständigkeit empfinde ich aber als sehr positiv - egal wie der Beschluss gelebt wird.
Wenn sich die potentielle Umgangsverweigerin nicht daran hält, hat man immerhin diesen Wisch, als Beleg seiner Mühen und Zeugnis der geistigen Armut und sozialen Inkompetenz der Gegenseite.
Ich würde nicht hierauf verzichten wollen.