31-03-2011, 18:38
(31-03-2011, 18:09)Bluter schrieb: a) Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind.
Da ist der Knackpunkt, genau da. Als Konsequenz daraus sollte man eigentlich jedem Ehemann raten sofort nach der Geburt des Kindes die Erwerbsarbeit einzustellen und somit Ansprüche zu sammeln.
Man sollte den Richter mal fragen, zu welchem Zeitpunkt ein Ehemann ein durchsetzbares Recht auf Kinderbetreuung und Haushaltsführung hat?