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BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst (/showthread.php?tid=4221) |
BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst - Bluter - 31-03-2011 Leitsätze: Zitat:BGB § 1578 b Zum Urteil! Unser geschätzter User @borni hat es in einem anderen Thread bereits verlinkt, das richtungsweisende Urteil des BGH, zur nachehelichen Solidarität, wenn eine Frau sich ganz emanzipiert dafür entscheidet, dass der Gatte sie auszuhalten hat, um sich ein wenig zu verwirklichen. Es zählt das Faktische, nicht ob die Ehepartner über die Fakten Einvernehmen erzielten. Sie kündigte ihren Job, zog sich aus dem Berufsleben weitgehend zurück, nahm in der Folgezeit mehrere Nebenjobs an und kümmerte sich überwiegend um Haushalt und Kind. Er duldete dies über einen Zeitraum von 13 Jahren. Diese seine irgendwie schuldhafte Duldung führt nun zum ehebedingten Nachteil, der ihn zukünftig 700€ im Monat kosten und sie um diesen Betrag durch Couchpflege bereichern soll. Dieses Urteil findet bereits zwei Wochen später Einzug in diesem Urteil. RE: BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst - blue - 31-03-2011 (31-03-2011, 18:09)Bluter schrieb: Er duldete dies über einen Zeitraum von 13 Jahren.Ob gedultet oder nicht ist auch ziemlich unrelevant. Nach ca. 10 Jahren gilt eine Ehe als "lange Ehedauer". Da ist sowieso ewig zu zahlen! RE: BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst - lordsofmidnight - 31-03-2011 (31-03-2011, 18:09)Bluter schrieb: a) Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind. Da ist der Knackpunkt, genau da. Als Konsequenz daraus sollte man eigentlich jedem Ehemann raten sofort nach der Geburt des Kindes die Erwerbsarbeit einzustellen und somit Ansprüche zu sammeln. Man sollte den Richter mal fragen, zu welchem Zeitpunkt ein Ehemann ein durchsetzbares Recht auf Kinderbetreuung und Haushaltsführung hat? RE: BGH XII ZR 108/09 zu §1578b BGB: Mutti bastelt sich ehebedingte Nachteile selbst - blue - 31-03-2011 (31-03-2011, 18:38)lordsofmidnight schrieb: Man sollte den Richter mal fragen, zu welchem Zeitpunkt ein Ehemann ein durchsetzbares Recht auf Kinderbetreuung und Haushaltsführung hat?Und dann? Das berühmt berüchtigte Hausmanns-Urteil ist Dir doch bekannt! |