(13-04-2011, 11:46)p schrieb: Zivilrechtlich besteht jedenfalls kein Unterhaltsanspruch. Ich würde auch nicht mit Belohnungen arbeiten, sondern ihn die jetzigen Erfahrungen selbst machen lassen. Solche Phasen ohne äussere Hilfe haben auch ihren Wert.Was macht Dich bezüglich U so sicher?
Eine gewisse Konsequenz ist sicher hilfreich, auch ist das 'Kind' erwachsen, dennoch bleibt er/es für den Vater ein solches.
Ich findes es gut, daß diesem Vater das Schicksal seines 'Kindes' nicht egal ist. Dennoch und gerade deshalb sollte er sich besser abgrenzen können. Loslassen heißt nicht fallemlassen.