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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(08-01-2013, 01:57)Revolution schrieb: Hallo Camper,
wieso hält dein Anwalt weitere Schritte für erfolglos?

Könntest du bitte noch schreiben welche Tests du machen musstest?
Was ist dieser "c.I.- Test"?
Und welcher Persönlichkeitstest wurde eingesetzt?

LG

Zu Punkt 1 möchte ich vorerst nichts sagen. Warte bitte hierzu noch ein paar Tage ab.

Im Test mussten zum Beispiel möglichst viele Artikel genannt werden, die man in einem Supermarkt findet. Für mich, der praktisch nie Einkaufen geht, eine absolute Herausforderung.

Die weiteren Tests waren dann Zahlen rückwärts lesen. Die Assistentin hat mir eine Zahlenreihe genannt und ich musst sie rückwärts aufsagen. Zum Beispiel 12 und ich musste mit 21 antworten. Da bin ich ohne zu stolpern auf 6 Zahlen gekommen, worauf die Assistentin nur sagte. "Wow, so weit wäre ich nicht gekommen"

Dann wurden 10 Begriffe genannt, die ich wiederholen musste. Von diesen 10 Begriffen musste ich dann 10 Minuten später wieder so viele wie möglich wieder geben.

Es ging im Großen und Ganzen halt um Gehirnjogging allgemein.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 08-01-2013, 06:26

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