Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
@Camper1955...

Das hört sich nicht gut an, ist aber nicht hoffnungslos. Was Du brauchst, ist brauchbare Zuarbeit. Denn es wird wohl NICHT bei diesem einem Gutachten bleiben. Oder läßt Du das Gutachten unkommentiert so in den Raum gesagt stehen?

Was mir noch nicht ganz klar ist. Wenn Du Platzangst hast. Wieso fährst du dann Taxi? Und warum Taxi fahren langweilig sein soll, erschließt sich mir nicht so direkt. Mein Vater fuhr fast 35 Jahre lang Taxi. Lange Weile hatte er dabei allerdings nie. Jedenfalls sprach er nie davon.

Ist ja auch egal. Was Du brauchst, sind neue Impulse für DICH und DEIN Leben für die ZUKUNFT. Denn was passiert ist passiert. Das ändert niemand jemals wieder ab. Das geht mir und anderen auch bloß nicht anders.

Eine Sache bereitet mir ein bisle Bauchschmerzen. Du sagst, dass Du keine Freunde hättest, außer im Internet. Das passt nicht zu der Tatsache, dass Du ab dem 06.12.12 Azubi in Sachen werdender Mediator bist. Ohne in der dann Arbeit Freunde zu haben, wirst Du kein guter (objektiver) Mediator sein können. Hast Du darüber schon mal nachgedacht?

Es heißt: "Wir müssen uns untereinander helfen"Exclamation

Dann sollten wir das mal tun. Gib mir eine sichere Internetverbindung zu dir und ich schicke dir mal ein paar sehr interessante Details zu einem Verfahren gegen einen "Menschen", den ich zwar heute "nicht" mehr leiden kann, zu dem ich damals aber verhinderte, dass er für Jahre in den Knast hätte gemusst. Und ich bin noch heute stolz auf mich, dass es da den Anwalt! des potentiellen Knastanwärters gab, dessen Antrag auf U-Haft Entlassung besagten Menschen zu einhundert Prozent aus meiner Feder stammt und er das Ding nur auf sein Jurapapier gekritzelt hat und einreichte. Besagter Mensch war bereits einen Tag nach seiner Inhaftierung in U-Haft so schwer erkrankt, dass bei Verbleib dort mit seinem Ableben hätte gerechnet werden müssen.Und er war schon lange davor SO SCHWER krank, dass er grundsätzlich überhaupt NIEMALS in die U-Haft hätte genommen werden dürfen.

Alternativ könnten wir das natürlich in 2013 nach Eröffnung der Gartensaison bei mir besprechen, wozu ich dich schon mal jetzt recht herzlich einlade. Und einladen bedeutet null Kosten für den Eingeladenen. Und da ich weiß, dass Du als Naturfreund in einem "Garten" nicht wirst ruhig sitzen können, darfst Du dich natürtlich nach Lust und Laune in meinem Garten austoben. Steingarten, Obst- und Gemüseanbau, Blumendekoration usw. Lasse den Gefühlen auf Erholung freien LaufBig Grin

PS: Das ist mein totaler Ernst. So was biete ich nur ganz Wenigen an. Aber Du brauchst dringend Ablenkung vom Gerichtsstress.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Dzombo - 03-12-2012, 20:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB borni 3 9.461 29-01-2010, 13:03
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste