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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Guten Morgen zusammen

Da ich nicht weiss, ob mein Anwalt vor das BVerfG gezogen ist (darüber hält er sich bedeckt), möchte ich gerne wissen, wann nun mit einer Kostenrechnung des Gerichtes zu rechnen ist.

Die Strafe müsste ja innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden. Ebenso die Gerichtskosten.

Bisher habe ich von dieser Seite aber nichts erhalten. Keine Aufforderung zu zahlen und auch keine Haftandrohung im Falle des Nichtszahlens.

Dauert so was immer so lange? Das Urteil ist meinem Anwalt am 2. August zugegangen und war somit am 30. August rechtskräftig. Wobei ich natürlich nicht weiss, ob ein Gang vor das BVerG die Rechtskraft hemmt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 16-09-2012, 10:05

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