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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(01-09-2014, 23:03)zeitgenosse schrieb: Und könntest du noch mal ganz kurz erklären, um welche Straftat es genau geht. Ich habe immer gedacht, das eine Prüfung der Schuldfähigkeit bei Affekthandlungen erfolgen kann.

Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB

Es muss sich nicht um eine Affekthandlung drehen. Uneinsichtigkeit bei einer seelischen Störung reicht aus.

Nun versagten sämtliche Therapien bei mir, um diese seelische Störung zu beseitigen, oder zumindest zu lindern. Keine ambulante Therapie schlug an, keine stationäre Therapie und auch keine Pillen. Ich fuhr jedes Jahr für 5 Wochen in den Urlaub, weil ich der Meinung war (und bin), ich brauche das.

Dabei war es mir vollkommen egal, welchen sozialen Status ich inne hatte. Arbeitnehmer, ALG I Empfänger, Krankengeldbezieher und ALG II Empfänger. Ich brauchte (und brauche) einen großen Teil meines Einkommens, um in den Urlaub fahren zu können und verzichtete statt dessen darauf (titulierten) Unterhalt zu bezahlen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 02-09-2014, 01:58

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