01-09-2014, 18:45
Vielen Dank für die Erklärung.
Daraus ergeben sich einige interessante Fragestellungen. Dir Fehlt also einerseits die Einsicht andererseits bist du im Besitz der Einsicht, dass dir die Einsicht fehlt und willst deshalb freigesprochen werden. Also wenn du die Einsicht hast, dass du freigesprochen wirst, wenn du nur die Einsicht darin begründest, dass du uneinsichtig bist, würde ich aus dem stehgreif sagen, dass du sehr wohl schuldfähig bist.
Ich kenne mich da allerdings nicht aus. Als objektiver Mensch würde ich jetzt sagen, dass du dir die Sache zu deinem Vorteil zurechtbiegen willst.
Daraus ergeben sich einige interessante Fragestellungen. Dir Fehlt also einerseits die Einsicht andererseits bist du im Besitz der Einsicht, dass dir die Einsicht fehlt und willst deshalb freigesprochen werden. Also wenn du die Einsicht hast, dass du freigesprochen wirst, wenn du nur die Einsicht darin begründest, dass du uneinsichtig bist, würde ich aus dem stehgreif sagen, dass du sehr wohl schuldfähig bist.
Ich kenne mich da allerdings nicht aus. Als objektiver Mensch würde ich jetzt sagen, dass du dir die Sache zu deinem Vorteil zurechtbiegen willst.