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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(24-07-2014, 19:23)Dzombo schrieb: Meinen Job kann ich derzeit nicht ausüben. Sollte das Dauerzustand oder ich gar berufsunfähig werden, dann gnade Gott den Verursacherinnen und Verursachern meiner seelisch bewusst herbeigeführten Zerstörung.

Hier wirst Du kaum Chancen haben. Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen, Rehaantrag stellen und Frühverrenten lassen.

Das ist das einzige, was Du erreichen kannst. Mit Deinen Rachegedanken erreichst Du gar nichts. Außer, dass sich Die Behinderung die Du hast nie bessert, solange Du lebst.

Die Kindesmutter hat zwar alles angeschubst, aber entscheiden haben letztendlich andere. Wegen Amtshaftung die dran kriegen, da haben sich schon andere die Zähne ausgebissen.

Ich verzichte jahrelang schon auf die Einnahme von Medikamenten. Ich fahre in den Urlaub und gut ist es. Vielleicht besinnst Du Dich auch wieder mehr auf Deine Hobbys, als permanent zu grübeln, wie Du anderen an den Karren fahren kannst.

(25-07-2014, 12:44)Petrus schrieb: @Robert
wohl wahr wohl wahr. Aber was macht man, wenn der aufgesuchte Psychiater zwar sieht, dass der Patient völlig fertig ist, und nichts mehr zustande bringt, sich aber anbetrachts der Unterhaltssituation trotzdem nicht zu einer entsprechenden Diagnose durchringt, sondern stattdessen irgendetwas von 'Anpassungsschwierigkeiten' faselt.

Wenn die "Anpassungsschwierigkeiten länger als ein halbes Jahr andauern, dann ist es eine ausgewachsene Behinderung.

Du kannst ja die Besuche bei den Psychotherapeuten nachweisen. Also, weiter krank schreiben lassen, Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen (rückwirkend in einem separaten Schreiben, da es auf den Formblättern nicht steht), Rehaantrag stellen und Frühverrenten lassen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 25-07-2014, 20:30

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