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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Heute ist nun das Gutachten über den Grad meiner Behinderung bei mir eingetroffen.

Der (psychiatrische) Gutachter hat meinen Einzel-GdB für meine psychische Krankheit rückwirkend auf mindestens 2004 bei 50 gesehen, während das Versorgungsamt bis ins Jahr 2011 von einem Einzel-GdB von 30 ausgegangen ist. Ab 2011 erkennt er mir 60 zu, ab 2012 70. Das Versorgungsamt hat 2011 gerade mal von 30 auf 40 erhöht.

Mein Gesamt-GdB beträgt lt. Gutachter bis 2010 70 und ab da 80, während das Versorgungsamt 2011 von 50 auf 60 erhöht hat.

Ich schreibe das hier deshalb so ausführlich, weil ich der Meinung bin, dass viele Väter an ähnlichen psychischen Behinderungen leiden, dazu aber nicht stehen, weil es ein Zeichen von Schwäche ist.

Mindestens einer der User hier kennt mich persönlich. Er wird sicher nie vermuten, dass ich eine dermaßen starke psychische Behinderung habe. Aber es ist einfach so. Vor allem dann, wenn man wie ich eine körperliche Vorerkrankung (Herzfehler seit Geburt) hat.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 17-07-2014, 15:31

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