16-02-2011, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2011, 14:50 von Camper1955.)
(16-02-2011, 12:36)beppo schrieb: Ähnlich verhält es sich mit den, von mir besonders geliebten Umgangskosten.
Dass diese alleine vom Pflichtigen zu tragen sind, entspringt ausschließlich der Phantasie der Richter und ihrem Willen zur Unterhaltsmaximierung über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Nun für die Umgangskosten gibt es ja lt. Rechtssprechung das hälftige Kindergeld angerechnet. Übersteigt es den Betrag, dann nachweisen.
In anderen Foren, also reinen "Papa-muss-egal-wie-Mindestunterhalt zahlen-Foren" gibt es schon Beschwerden darüber, dass Umgangskosten vom Richter Einkommensmindernd berücksichtigt wurden, ohne dass der Umgang überhaupt wahrgenommen wird. Da zahlt der Papa 200 € für zwei Kiddis.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.