07-10-2010, 21:21
Elternunterhalt; der Gesetzgeber geht davon aus; wer ein Kind zeugt ist dafür
verantwortlich; für seine Eltern kann niemand was; ergo ein nachrangig gestellter
Unterhalt. Dass der Kindesunterhalt ohne Schuldfrage zu betrachten eine Sauerei ist
weiß ich selber; und wohl auch der Gesetzgeber
verantwortlich; für seine Eltern kann niemand was; ergo ein nachrangig gestellter
Unterhalt. Dass der Kindesunterhalt ohne Schuldfrage zu betrachten eine Sauerei ist
weiß ich selber; und wohl auch der Gesetzgeber