04-09-2010, 18:51
Zitat:----> Folgefragen messifressi
Folgendes Szenario...
Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.
Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?
Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?
Vielleicht könnte mal jemand die Fragen beantworten?
Oder ich versuche es, aber später...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum