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Umgang gegen Unterhalt?
#3
@projurist
moralisch gesehen gebe ich dir absolut recht. leider interessiert das die jugendämter recht wenig. wenn du dich nicht berechnen lässt, bekommst evtl. eine fiktive berechnung (da könntest du dann deutlich schlechter wegkommen).
falls du neben deinem studium nicht arbeitest, könnten sie von dir verlangen deiner sogenannten "erhöhten erwerbsobliegenheit" nachzukommen, das heisst du musst dir einen nebenjob suchen und die bewerbungen werden kontrolliert, damit du auch sicher unterhalt bezahlen kannst.
in deinem fall kommt es wirklich darauf an wie alt das kind ist. wenn es noch sehr klein ist, kannst du das umgangsrecht nur einklagen... lange geschichte... ausserdem werden die ersten treffen (falls du das JA von deinen vaterfähigkeiten überzeugen kannst) beim JA stattfinden weil dein kind sich schon von dir entfremdet hat. das kostet eben kraft, geld und nerven.
wenn das kind schon älter ist und den kontakt zum vater ablehnt (weil durch mutti eingetrichtert), hast du keine chance. du zahlst evtl. bis es 27 ist, ohne es gesehen zu haben.
tolle aussichten... ich weiss... aber das ist fakt.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 11-03-2010, 16:44
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von expat - 11-03-2010, 17:13
RE: Umgang gegen Unterhalt? - von stafford - 11-03-2010, 17:36
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RE: Umgang gegen Unterhalt? - von Projurist - 17-03-2010, 11:48

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