11-03-2010, 11:56
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht...68616.html
Zitat:Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.
Zitat:Bei dem günstigsten Kredit müsse der Mann insgesamt knapp 3500 Euro Zinsen zahlen. Das sei zumutbar. Schließlich handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht um freiwillige Leistungen. Der Mann muss sich also verschulden.