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Normale Version: Kreditaufnahme für den Unterhalt an die Ex ist zumutbar
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OLG Zweibrücken Urteil vom 25.2.2010 ­ 6 UF 39/09

Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.
Einzige Ausnahme: Der Betroffene erhält keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen. 3.500 EUR Zinsen für eine Nachzahlung von 20.000 EUR Unterhalt sind jedoch zumutbar:
http://www.ratschlag24.com/index.php/kre..._24168688/

Hier der Volltext:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...0A2D4ED3C2}

blue

(10-03-2010, 20:20)borni schrieb: [ -> ]Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.
Warum hast Du das nicht in der Kategorie -Gerichtsurteile- reingestellt?

Weil der Ehegatte ein riesen Depp war?

Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20 000 Euro nachzuzahlen

Ob ihn seine eigen Rechtsvertretung dazu geraten hat? Dodgy
(10-03-2010, 21:28)blue schrieb: [ -> ]Ob ihn seine eigene Rechtsvertretung dazu geraten hat? Dodgy

Der Vergleich bestand darin, dass der Unterhaltsanspruch bis 2012 befristet ist. Da hat er wohl gedacht: "Dafür nehme ich alles in Kauf, Hauptsache Befristung!"
Die Befristung hat er teuer erkauft.

(Kann von mir aus auch verschoben werden.)

blue

(10-03-2010, 21:34)borni schrieb: [ -> ]Die Befristung hat er teuer erkauft.
Jo, weitere Gerichtskosten und beide AnwältInnen bezahlen. Sad
Ok, trotzdem interessantes Urteil, welches leider in der Presse wieder einmal nicht korrekt dargestellt wird. Da bleibt auch mir nur, das Urteil selbst mal ganz durchzulesen. Smile
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht...68616.html


Zitat:Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.

Zitat:Bei dem günstigsten Kredit müsse der Mann insgesamt knapp 3500 Euro Zinsen zahlen. Das sei zumutbar. Schließlich handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht um freiwillige Leistungen. Der Mann muss sich also verschulden.
Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen...


Ich würde übrigens mir von zahlreichen Instituten bestätigen lassen, daß ich keinen Kredit bekomme. Günstiger Kredit im Internet suchen...looooool .....

Ich halte das Urteil für ein Pyrusurteil. Man kann doch keine Bank zwingen, daß sie einen günstigen Kredit vergibt.. an Unterhaltsschuldner ist das ohnehin ein Märchen, das mit dem Kredit. Im Endeffekt wird doch die Zahlesellast vom Vater zur Not auf die Bank übetragen, die zu guter Letzt dann keine Rückzahlungen erhält
(10-03-2010, 20:20)borni schrieb: [ -> ]OLG Zweibrücken Urteil vom 25.2.2010 ­ 6 UF 39/09
3.500 EUR Zinsen für eine Nachzahlung von 20.000 EUR Unterhalt sind jedoch zumutbar
Wenn er dass in einem Jahr zurückzahlt und Zinseszinsen unberücksichtigt bleiben, wären das 17,5 Prozent Zinsen - wo fangen eigentlich Wuicherzinsen an.
Ist doch ganz einfach: geh zur Bank und sage, du willst einen Kredit aufnehmen um Unterhaltsschulden bezahlen zu können, aber die Rückzahlung wird nicht erfolgen, kein Geld.

Jede Bank wird ihm den Kredit verweigern und schon ist er aus dem Schneider.

Mensch, manchmal sollte man einfach nachdenken.

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