10-03-2010, 21:45
(10-03-2010, 21:34)borni schrieb: Die Befristung hat er teuer erkauft.Jo, weitere Gerichtskosten und beide AnwältInnen bezahlen.
Ok, trotzdem interessantes Urteil, welches leider in der Presse wieder einmal nicht korrekt dargestellt wird. Da bleibt auch mir nur, das Urteil selbst mal ganz durchzulesen.