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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#5
(06-03-2010, 15:58)gleichgesinnter schrieb: Glaubt mir, auch ich habe nach meinem "Gerichtsurteil" dem Gericht geschrieben, das ich mein Urteil nicht anerkenne und meine Rechte nicht anerkannt worden sind (im Ausland längere Einspruchsfristen).

gleichgesinnter

Ich glaube im Juristendeutsch heißt das "sofortige Beschwerde" einlegen. "p" weiß das bestimmt besser.

Ich würde da wohl eher einen Rechtsverdreher mit beauftragen der raus holt, was herauszuholen ist.

Ich kenne deine gesamte Story nicht und es ist schwierig zu beurteilen, ob Du damit durchkommst.

Ist es nicht seit kurzem so, dass man(n) in Unterhaltsangelegenheiten immer einen Rechtsverdreher benötigt?

Mit einfachen Schreiben ist es da wohl nicht getan.

Ist halt die Frage, ob man Zeit und Geld noch in einen Rechtsstreit investiert, der sowieso nicht zu gewinnen ist oder der deutschen Justiz gleich den Stinkefinger zeigt und die Schulden halt auflaufen lässt.

Ich tendiere eher zum Letzteren.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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RE: TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung - von ali mente - 06-03-2010, 16:40

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