(06-03-2010, 13:51)ali mente schrieb:(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden.
Kommt darauf an, in welcher Form du verpflichtet worden bist. Wenn Du einen Titel unterschrieben hast oder via Gerichtsbeschluss zur Zahlung eines Betrages oder Prozentsatzes verdonnert worden bist, reicht eine Mitteilung an das Gericht nicht aus. Da geht dann nur eine Abänderungsklage.
Ansonsten laufen die Unterhaltsschulden auf.
"Beschluss" vom Familiengericht X, ich hab ab Z den Betrag Y zu zahlen. Ich glaub nun muss mich das Gericht noch auffordern die Zahlungen zu leisten? Oder bin ich schon in Verzug?
Es ging mir in erster Linie ist die "Ausbildung" dann auch tatsächlich möglich, lt. FAQ steht mir ja als Mann genauso ein TU Unterhalt zu.