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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#2
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden.

Kommt darauf an, in welcher Form du verpflichtet worden bist. Wenn Du einen Titel unterschrieben hast oder via Gerichtsbeschluss zur Zahlung eines Betrages oder Prozentsatzes verdonnert worden bist, reicht eine Mitteilung an das Gericht nicht aus. Da geht dann nur eine Abänderungsklage.

Ansonsten laufen die Unterhaltsschulden auf.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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RE: TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung - von ali mente - 06-03-2010, 13:51

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