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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#1
Das ist nun Ausnahmeweise mal nicht ironisch Smile

Nach wirklich unzähligen Bewerbungsversuchen, kam der Tipp von meinem
Arbeitsvermittler, weiterbilden. Ich hab mich mit dem Gedanken angefreundet,

und werde jetzt 1 Jahre Sprachunterricht, mit einer anschliessenden 3-5 jährigen Ausbildung, mal etwas neues praktisches, der Beruf des Massuers/Krankenpfleger würde mich interessiern und sich als praktisch erweisen.

Jedoch nicht hier in D sondern in Liliput. Ein Sponsor der meine Fähigkeiten erkannt hat, hab ich bereits gefunden, der Sponsor kommt in einer kleinen Form für mich auf, das das Amt der Arbeit, das nicht finanzieren darf. (Ist ausserhalb der EU) Zertifikate / Urkunden bekomme ich auch, also wer hier etwas falsches denkt, nee Smile

Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden. Reicht es jetzt aus, wenn ich dem Gericht mitteile, ab X befinde ich mich in einer Ausbildung, ich habe kein Einkommen, und fordere zugleich meine EX auf mir genügend TU zu bezahlen, biete ihr die in Obhubnahme meiner Tochter an, sie sagte ja wegen "ihr" kann sie nicht arbeiten gehn, und wenn sie etwas hat, dann würden omma/opa freunde etc. gebraucht, so konnte ich sie von dieser Last ganz einfach befreien, sie hätte wohl mit ihrer TOP-Ausbildung mehr chancen als ich zumal sie noch wesentlich jünger ist.

Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?
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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung - von Tee-Rak - 06-03-2010, 13:36

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