Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#6
Über die ganze Verwirkungsthematik habe ich einiges an Material. Das ist in der Praxis komplizierter, wie es die (verkürzt widergegebenen) Gerichtsurteile glauben lassen. Im eigenen Fall einen Vorteil daraus zu ziehen, ist nicht einfach. "Verwirkung" bewegt sich ausschliesslich im Richterrecht. Ich kann nur dazu raten, niemals darauf zu bauen, sondern immer Richtung Insolvenz zu gehen.

Ein anderes Problem ist die Darstellung dieser Dinge. Das ist nämlich auch eine erstklassige Anleitung, wie man sie blockieren und sabotieren kann. Also eine Anleitung für Exen, wie sie Ärger machen können und wie sie am besten vorgehen können, um was rauszuholen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar - von p__ - 01-12-2009, 12:35
Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was tun, wenn der Anwalt nicht mehr reagiert Petrus 24 26.900 25-04-2012, 13:02
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste