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Was tun, wenn der Anwalt nicht mehr reagiert
#1
Das ist schon eine schwierige Situation, wenn Familiengerichte es schaffen, den Fall so in die Länge zu ziehen, dass der eigene Anwalt keine Lust mehr hat:
- kein Richter vorhanden
- Gericht vielleicht nicht zuständig
- Gericht nur in Teilfragen zuständig
- Gericht sieht keine Dringlichkeit
- Richterin macht erstmal garnichts mehr, weil es dringlichere Angelegenheiten gibt
Nur wie geht man damit um, wenn der eigene Anwalt anfängt, sich komplett querzustellen und ebenfalls nichts mehr tut ? Hat einer Erfahrungen ?

Soweit mir bekannt, können Anwälte in Deutschland Mandate ohne Angaben von Gründen niederlegen. Dürfen sie aber einfach nichts tun ?
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#2
Grundsätzlich verstehe ich, dass der Anwalt nichts tut, da es ja auch nichts zu tun gibt.

Falls eine Beschleunigung aus deiner Sicht sinnvoll wäre, dann bitte ihn erst mal, beim Gericht (Geschäftsstelle) nach dem Sachstand zu fragen. Anschließend kann die "Nervigkeit" langsam gesteigert werden.
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#3
Es geht unter anderem um Umgangs- und Sorgerecht, was in jedem Fall dem Beschleunigungsgebot unterliegt. Die Sache hängt seit August 2010 am Amtsgericht Waldshut-Tiengen und mein Anwalt hat sieben Beschwerden eingereicht, nun endlich mit der Sache weiterzumachen. Die letzte achte Beschwerde war eine sinnlose und kontraproduktive Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin.
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#4
Heftig. Keine Ahnung wie man da noch weiter Druck machen soll. Sinnvoll ist es vermutlich nicht.

Ich vermute mal, dass die Richterin tatsächlich überlastet ist. Eigentlich wäre es Aufgabe des Staates, hier mehr Geld für weitere Richter zur Verfügung zu stellen. Macht er aber idR immer erst sehr spät. Da wirst Du vermutlich warten müssen.

Ggf. halbjährlich höflichst anfragen, damit die Akte mal wieder gesucht und gefunden wird (zum Abheften der Nachfrage). Denkbar sind auch Schreiben an den Präsidenten des Gerichts, in dem höflich auf die vermutete Unterbesetzung und die lange Verfahrensdauer hingewiesen wird. Weitere Konfrontationen mit dem Spruchkörper würde ich unterlassen.
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#5
Ich wende mich in so einem Fall an das nächsthöhere Gericht und wenn das nichts nutzt, an das Justizminesterium des Bundeslandes.

Emails an die Poststelle dort hin haben die Verfahren dann immer beschleunigt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Schwierig, weil man die Gründe der Verschleppung nicht genau nachvollziehen kann. Ich vermute immer eine Schweinerei im Hintergrund. In eigener Sache (Umgangsverfahren) versucht man auch die Sache tot laufen zu lassen und meine Anwältin spielt da nett mit, nach dem Motto : "Sie müssen nochmal zum Jugendamt, dann wird auch alles gut und die PKH wird dann auch endlich bestimmt bewilligt." Als ich Ihr ein OLG Urteil vorlegte (zu finden bei väterwiederstand.de) oder auch sagte, sie soll eine einstweilige Verfügung beantragen, hat sie erst gar nicht geantwortet. Sie sprechen sich alle ab! Habe dann das Mandat gekündigt und zu meinem (anderen) Amwalt gebracht, der schon die 170er Nummer jetzt für mich bearbeiten muß. Das ist auch Campers' Anwalt. Der hat auch dann direkt anders an das gericht geschrieben. Nun bin ich gespannt.
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#7
(21-04-2012, 11:33)Petrus schrieb: Die letzte achte Beschwerde war eine sinnlose und kontraproduktive Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin.

Die Richter und Anwälte sind sicherlich genervt und können nicht verstehen, dass Du nicht verstehst, dass Du keine Chance hast. Keine Ahnung warum Du mit Vorliebe einen Haufen Geld für Anwälte ausgeben willst und hast. Da kommen auch Probleme auf, denn Geld für Anwälte zu haben, aber keinen Exenunterhalt zahlen zu können, ist auch nicht so einfach erklärbar.

Wenn Du so weiter machst, dann stecken Dich die Richter in die geschlossene Anstalt.
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#8
Der Grund in meinem Fall ist, dass das Gericht in Deutschland materiell nach Schweizer Recht entscheiden muss und die Richterin keine Lust dazu hat. Und das Problem ist, dass die Schweizer einfach alles gegen mich entscheiden - das würde endgültig bedeuten:
- Sorgerechtsverlust (kann ich sowieso nicht mehr wahrnehmen)
- eingeschränkter Umgang
- 2 kCHF Kindesunterhalt pro Monat
- nachehelichen Unterhalt, obwohl meine Ex bereits in neuer Beziehung lebt und zwei Kinder von diesem Stecher hat
Schöne Formulierungen aus Urteilen der Vergangenheit aus der Schweiz waren:
- verweigerte medizinische Hilfe für ein schwer verletztes Kleinkind, ist "angemessenes Verhalten" ( <- wortwörtlich) der Mutter
- die Entscheidungen des Schweizer EJPD richten sich nicht an Schwarzafrikaner
- Prozesse mit dem Bezirkrat sind keine Prozesse und deshalb kann man im Bruch mit der Haager Zivilverfahrensverordnung Art.17 einem Ausländer auch einen Prozesskostenvorschuss und eine Schweizer Zustelladresse auferlegen
- das mein Ehevertragsanwalt in Bürogemeinschaft mit der Anwältin meiner Gattin war (mittlerweile aufgelöst soweit ich weiss), interessierte da niemanden
Da gabs noch ein paar heftigere Sachen, die aber nicht veröffentlichungsfähig sind. Vor diesem Hintergrund werde ich in der Schweiz nicht prozessieren. Mein Deutscher Anwalt hat 6,5 kEUR kassiert und hat mir dafür die Scheidung in Deutschland verkauft - das Versprechen sollte er eigentlich einhalten - leider tut sich da nichts mehr.

Da die Eingabe an das Gericht im August 2010 erfolgte, sind im August 2012 zwei Jahre ohne inhaltlichen Fortschritt beim Deutschen Gericht vergangen. NAchdem wir die Eingabe gemacht haben, hat meine Ex in Zürich ein Parallelverfahren beantragt, was zunächst sistiert wurde. Wenn aber das Deutsche Gericht nicht in angemessener Frist entscheidet, werden die einfach weitermachen und die 6,5 kEUR sind verpufft, weil ein Anwalt falsche Versprechungen gemacht hat. Deshalb ist es sehr wichtig, dass er Untätigkeitsbeschwerde einreicht - leider regt er sich nicht mehr ... und ich weiss nicht warum
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#9
Kümmere Dich um Deine Perspektive, Geld verdienen und verstecken. Wenn Du ein Kind haben willst, dann mach einfach ein Neues mit einer anderen Frau. Das kann ja so schwer nicht sein.
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#10
(21-04-2012, 22:32)Leutnant Dino schrieb: Die Richter und Anwälte sind sicherlich genervt und können nicht verstehen, dass Du nicht verstehst, dass Du keine Chance hast. Keine Ahnung warum Du mit Vorliebe einen Haufen Geld für Anwälte ausgeben willst und hast. Da kommen auch Probleme auf, denn Geld für Anwälte zu haben, aber keinen Exenunterhalt zahlen zu können, ist auch nicht so einfach erklärbar.
Das die Richter das nicht verstehen, verstehe ich. Aber dass ein Anwalt mir das Geld abknüpft und mich zwei Jahre in der Pampa leben lässt, um dann doch alles hinzuschmeissen - dafür habe ich wenig Verständnis.

(21-04-2012, 22:32)Leutnant Dino schrieb: Wenn Du so weiter machst, dann stecken Dich die Richter in die geschlossene Anstalt.
Dann müssen sie mich erstmal kriegen.
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#11
(21-04-2012, 22:42)Leutnant Dino schrieb: Kümmere Dich um Deine Perspektive, Geld verdienen und verstecken. Wenn Du ein Kind haben willst, dann mach einfach ein Neues mit einer anderen Frau. Das kann ja so schwer nicht sein.
ok ok - bei mir dauerts halt ein bischen länger (nicht das Kinder machen; das geht in fünf Minuten )
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#12
(21-04-2012, 22:43)Petrus schrieb: Aber dass ein Anwalt mir das Geld abknüpft und mich zwei Jahre in der Pampa leben lässt, um dann doch alles hinzuschmeissen - dafür habe ich wenig Verständnis.

Selbstgewähltes Schicksal. Dafür ist der Anwalt nicht verantwortlich, sondern Du.

In die geschlossene Anstalt geht es sogar ziemlich schnell. Die werfen Dich rein und gut ist es. Willst Du dann den juristischen Streit von der Geschlossenen aus führen? Die werfen Dich deshalb hinein, dass Du denen nicht mehr auf Eier gehen kannst.

Wenn Du jetzt nicht langsam die Kurve bekommst, dann geht es nur noch steil bergab. Aber auch hier ist es Deine Entscheidung.
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#13
Sehe ich auch so. Kümmere Dich um Dich selbst. Bleibe gesund.
Man(n) muss auch loslassen können, dann hast Du nämlich wieder beide Hände frei..
Führe nur einen Krieg, den Du auch gewinnen kannst. Alles Geld, was Du in der Vergangenheit für die ganzen Blutsauger verschwendet hast - schreib' es ab. Es ist weg.
Was Du in Zukunft wem gibst, ist alleine Deine Entscheidung..
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#14
Tja - was soll man dazu noch sagen. Loslassen ist schwierig - immerhin habe ich eine Tochter (juristisch noch eine weitere, weil meine Ex wieder mal geworfen hat und wir auf dem Papier noch verheiratet sind). Da gibts Dinge im Bezug auf meine/unsere Tochter, die mir wirklich wehtun.

Was meine RA angeht, habe ich mittlerweile herausgefunden, dass er das Mandat vermutlich einfach niederlegen könnte - ohne Begründung § 627 BGB. (auch hier). Für Schadensersatzansprüche etc wäre ich dann in der Beweispflicht und muss ehrlich sagen, dass ich keine Lust mehr habe, irgendwelche weiteren zweifelhaften Rechtsstreits zu führen. Ich könnte dann noch die kleine Rache über eine schlechte Bewertung führen (http://www.anwaltvergleich24.de), was mich aber auch nicht weiterbringt und der Sache im Grunde nicht gerecht wird.

Er hat das Mandat aber nicht niedergelegt und ich würde vermutlich derzeit auch keinen RA finden, der diesen Fall übernimmt - mal abgesehen von den Kosten. Bleibt also derzeit nur abwarten und weiterhin versuchen mit ihm Kontakt aufzunehmen - eventuell auch mal über die Anwaltskammer.
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#15
(22-04-2012, 13:47)Petrus schrieb: Loslassen ist schwierig - immerhin habe ich eine Tochter ... Da gibts Dinge im Bezug auf meine/unsere Tochter, die mir wirklich wehtun.

Ratschläge dienen nur dazu, vielleicht einen anderen Blickwinkel zu bekommen. Letztlich zählt nur die eigene Tat und jeder hat sein Leben schließlich selbst in der Hand. Das Kind ist klein und die Mutti hat es. Ist das Kind 13 oder 14 Jahre alt, dann pfeifft es auf die Eltern und macht ihr eigenes Ding. Dein Einfluss ist nicht erwähnenswert gering, auch bei einem 14-tätigen Umgangsrecht. Nun müsstest Du doch aus der Erfahrung heraus erkennen, dass eine Afrikanerin eine andere Rechtsvorstellung hat als wir. Auch wenn sie verurteilt werden sollte, dann macht sie sowieso was sie will. Was hat sie zu befürchten? Nichts! Erwartest Du wirklich, dass Du vor Gericht jetzt DEIN RECHT bekommst?

Ich meine, dass Du Dich völlig verrannt hast. Resistent bis ins Knochenmark. Setze Dich in Ruhe hin und überlege, wo Du jetzt stehst und welche Erfolge Du erreicht hast. Ich denke an: Umgang, Unterhalt, Beruf, Perspektive ... Schreibe es Dir auf und Du siehst, dass Du auf der ganzen Linie abgeloost hast. Harte Worte, aber nur das hilft Dir vielleicht noch ein bißchen, obwohl ich auch da meine Bedenken habe.
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#16
Hi
eigentlich passt meine Frage gut in diesen Bereich.
Ich war beruftätig netto gehalt ca. 1000€.
zuständiges olg Hamm
Meine Frau Studentin kein Einkommen
haben ein ca. 1,5 jahre altes Kind
2 weitere unterhaltspflichtige Personen vorhanden

Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung. Aber ist dies nicht nur so wenn der Partner ein Einkommen hat nach Rechtssprechung des BGH von 2008??? Was soll ich machen das Verfahren steht an. Danke.
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#17
Weniger verdienen, damit mehr Freizeit und diverse Krankheiten auskurieren. Alles Pfaendbare verscherbeln und sich schlank machen. Das Leben hat viel zu bieten auch ohne Geld.
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#18
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung.

Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, daß deutsche Anwälte nichts weiter als Begleiter zum Schafott sind.
Für solches Machwerk bekommen die Schmierböcke auch noch Geld.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#19
(23-04-2012, 07:46)neuleben schrieb:
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung.
Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, daß deutsche Anwälte nichts weiter als Begleiter zum Schafott sind.
Für solches Machwerk bekommen die Schmierböcke auch noch Geld.
Schlimm schlimm. Aus der Schweiz kenne ich einen Fall, wo der Vater die Kinder hatte und der Mutter nach zwei Jahren einfiel, dass sie ohne Kinder keinen Unterhalt bekommt. Also hat die sich mit Vormundschaftsbehörde und Anwalt zusammengesetzt, die dann den Anwalt des Vaters kontaktiert haben. Kinder wurden befragt (8 und 10, soweit ich mich erinnere). Die hatten geteilte Meinungen. Eine Übertragung der Obhut auf die Mutter wurde beschlossen - der Vater hat sich nicht gewehrt. Aber dann passierte es - die Anwaälte haben ausgeküngelt, dass aus formalen Gründen die Obsorge für die zurückliegenden zwei Jahre der Mama übertragen werden soll - dem hat Vater auf Anraten seines Anwalts zugestimmt. Ich hatte ihm noch gesagt, dass es dabei nur ums Geld geht und man ihn nachträglich zur Zahlung des Unterhalts verpflichten wird, obwohl er auf die Kinder aufgespasst hat. Genau so ist es dann passiert ... dagegen sind Deutsche Anwälte doch fast harmlos, oder ?
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#20
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung.

Da bist du ja noch gut weggekommen. Meiner war in seiner
Berechnung sogar mit 756 SB bei Vollzeit für mich zufrieden.
Dringendes Telefonat.
Ich: "Ist das Ihr Ernst?"
Er: "Bei Mindestunterhalt sind die Richter nun mal besonders streng."
Ich: "Sie haben ja nicht mal die Aufwände ausreichend berücksichtigt."
Er: "Was wollen Sie eigentlich? Sie haben nun einmal Kinder, für die müssen Sie eben zahlen."

Dafür, das ich ihn dann prompt gefeuert habe und er 1x falsch gerechnet hat, wollte er noch einen schlappen Tausender. Den mußte ich dann leider mit auf die Privatinsolvenz mit drauf legen.Angel

Die anderen Kollegen wollen sich für Beratungshilfe auch nicht den Rücken krumm arbeiten und machen auch keine komplizierte Mangelfallberechnung auf. Hoffnungslos, wirklich.

Manchmal überlege ich mir, ob ich bei der nächsten Unterhaltsverhandlung nicht einfach anbiete, mein gesamtes Erwerbseinkommen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen mit dem Hinweis, das mich der Sozialstaat dann wieder auf die Füsse stellen muss.
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#21
(23-04-2012, 16:18)Sixteen Tons schrieb: Manchmal überlege ich mir, ob ich bei der nächsten Unterhaltsverhandlung nicht einfach anbiete, mein gesamtes Erwerbseinkommen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen mit dem Hinweis, das mich der Sozialstaat dann wieder auf die Füsse stellen muss.

Keinen Anwalt beauftragen, nicht zu Verhandlungen gehen, tot stellen ist in der Tat eine mögliche Strategie und nicht mal eine der schlechtesten.

Wenn das Ergebnis absehbar so oder so Schulden und die Privatinsolvenz ist, kann man sich die misstönige Trompeterei der Rechtspflege und ihrer angeschlossenen Organe auch komplett sparen. Ergebnis dasselbe, aber Nerven und Zeit geschont, als Bonus noch viel Anzündpapier für den Ofen.
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#22
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Hi
eigentlich passt meine Frage gut in diesen Bereich.
Ich war beruftätig netto gehalt ca. 1000€.
zuständiges olg Hamm
Meine Frau Studentin kein Einkommen
haben ein ca. 1,5 jahre altes Kind
2 weitere unterhaltspflichtige Personen vorhanden
(...)
Irgendwo hatten wir das hier mal diskutiert, ist aber irgendwie verschwunden - oder ich finde es nicht.

Ich hatte dazu sogar eine SGB II-Berechnung eingestellt, die dann keiner mehr verstand, weil der Bezug fehlte.

Wo sind Deine Beiträge dazu geblieben?Undecided
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#23
(23-04-2012, 17:02)Skipper schrieb:
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Hi
eigentlich passt meine Frage gut in diesen Bereich.
Ich war beruftätig netto gehalt ca. 1000€.
zuständiges olg Hamm
Meine Frau Studentin kein Einkommen
haben ein ca. 1,5 jahre altes Kind
2 weitere unterhaltspflichtige Personen vorhanden
(...)
Irgendwo hatten wir das hier mal diskutiert, ist aber irgendwie verschwunden - oder ich finde es nicht.

Ich hatte dazu sogar eine SGB II-Berechnung eingestellt, die dann keiner mehr verstand, weil der Bezug fehlte.

Wo sind Deine Beiträge dazu geblieben?Undecided

Einige Sachen wurden gelöscht weil ich das so wollte.
Aber Mindestunterhalt hin oder her. Es würde keine Mangelfallberechnung geben wenn sich Richter immer für den Mindestunterhalt entscheiden würden.

Und der Bundesgerichtshof ( ist das nicht die höchste Instanz in Deutschland oder bin ich da falsch ???) hat doch 2008 entschieden das der SB eines Unterhaltspflichtigen wenn er Partner bzw. verheiratet ist und dieser kein Einkommen hat nicht reduziert werden darf. oder nicht ????????? Wo sind die schlauen Köpfe. Big GrinBig GrinBig Grin
Meine Frau ist Studentin kein Einkommen, kein Bafög nichts. Sie pflegt mich zudem noch !!! Wie kann dann der SB reduziert werden durch den Vollpfosten von meinem Anwalt obwohl ich dagegen bin !!! AngryAngryAngryAngryAngryAngry Und zudem wir ein kleines Kind haben zuhause.

Dagegen kann jede EXe mit dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] 3 jahre lang zuhause bleiben und meiner Frau bzw. wir wird was runtergerechnet?? Muss ich das verstehen????
Die 770 SB sind für den rückwirkenden Unterhalt. Auch wenn das Gericht das doch annimmt bekomm ich doch keine Aufstockung durch das Jobcenter rückwirkend? Ich kann ja angelaufene Schulden nicht direkt zahlen..
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#24
Kann mir da jemand helfen wie ich reagieren soll???
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#25
Ist ein eigener Fall, mach dazu einen eigenen Thread auf oder häng es an einen deiner beiden bestehenden Threads.
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