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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#4
kannste knicken, borni.

Erstmal einen Anwalt finden, der einen anderen in der Haftung auch zur Kasse bittet ist eine schwierige Suche.
Hat man dann einen gefunden, gehts aufgrund der gegenseitigen Sach- und Fachkenntnisse durch die Instanzen rauf und wieder runter.
Ist man damit fertig, oder hat irgendwo auf dem Weg einen Vergleich geschlossen, wird der eigene Anwalt seine Rechnung aufmachen.
Also bei mir war das nach 5 Jahren so, dass ich zwar gewonnen hatte - aber nichts gewonnen habe. Denn das, was der BGH mir als Recht zugestand kostete mich das, was der Spaß gebracht hatte. Alles in Allem hat mich der Gewinn von 20.000EUR genau 19,000EUR gekostet. Toll, was?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar - von vorsichtiger - 27-11-2009, 14:31
Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

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