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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#10
Unterhalt einzutreiben ist für Berechtigte (wer auch immer das sei) fast ein Selbstgänger. Aber was muss passieren, damit der Unterhalt verwirkt wird.

Dazu habe ich bzgl nachehelichem Unterhalt das gefunden:
Wann entfällt der nacheheliche Unterhalt

Zitat:1. Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken.
2. Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde
3. Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte heiratet erneut, § 1586 Abs. 1 BGB.
4. Unbilligkeit § 1579

Trotzdem darf man sich auf geschriebenes Recht nicht verlassen:
Zitat:[Fälle] dürfen nicht schematisch gehandhabt werden. Wenn die Voraussetzungen eines [Falls] vorliegen, bedeutet das deshalb noch [lange] nicht ..., dass der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen ist. Die Gerichte nehmen eine Gesamtwertung vor.
Und die Gesamtwertung dürfte in den allermeisten Fällen eine hohe Hürde sein.

Wie siehts aus mit Kindesunterhalt - der kann grundsätzlich nicht verwirkt werden, denn das Kind kann ja auch nicht selbst entscheiden. Andererseits wird der Unterhalt nicht dem Kind ausbezahlt, sondern dem Jugendamt, der Mutti, dem Vater oder einer Beiständin. Grundsätzlich geht der Unterhalt an diejenige, die das Kind in finanziellen Belangen vertritt, was für gewöhnlich der Inhaber der Obhut ist (hier). Die Obhut bestimmt sich durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was durch Geburt oder Gerichtsentscheid festgelegt wird. Also kann eine Kindesentführerin keinen Kindesunterhalt verlangen - eine Situation, die sich strafrechtlich unter erpresserischem Menschenraub §239a STGB einordnen lässt.

Was passiert nun aber, wenn eine Behörde, wie zB. das Jugendamt, Kinder aus einer Familie nimmt und ins Heim einweist - schuldet dann die Familie Unterhaltsleistungen für die weggenommenen Kinder ?

Zunächst übernimmt dann das Jugendamt per einstweiliger Anordnung (oder selbst geschriebenem Beschluss) die Obhut über das Kind. Sollte sich das Kind zuvor bei der getrennt lebenden Mami befunden haben, entfällt damit auch die Pflicht, den zuvor der Mami überwiesenen Kindesunterhalt, weiter zu zahlen, die diesen in Vertretung für das Kind empfangen hat.

An das Kinderheim muss zunächst kein kein Kindesunterhalt gezahlt werden, weil der Lebensbedarf des Kindes nach STGB § 170 im Kinderheim sicherlich nicht gefährdet ist - man kann oBdA davon ausgehen, dass das Kinderheim so finanziert ist, dass der Unterhalt für ein hinzugekommenes Kind die Finanzierung des Heims nicht gefährdet. Letztlich legt dann entweder das Jugendamt oder ein Gericht die zu erfüllenden Forderungen für die Unterbringung des Kindes fest. Deshalb gilt - bei Heimeinweisung sollte man sofort alle Zahlungen stoppen.

Und zuletzt stellt sich die Frage, wer denn nun am Ende bezahlt, wenn die KUMa (Kindes-Unterhaltsmafia) ein Kind trickreich aus eine Familie reist und in ein Heim einweist, es durch mehrere Psychologen manipulieren lässt, und die Tatsachen verdreht oder schlicht lügt ? Das hängt dann davon ab, wie sich der Vater oder die Mutter des Kindes mit den Umständen abfinden und die gestellten Forderungen freiwillig begleichen oder nicht. Eine unberechtigte Kindeswegnahme ist grundsätzlich eine Straftat nach STGB § 235. Erstens darf sich niemand an einer Straftat bereichern - man stelle sich vor, dass ein Bankräuber die Beute behalten dürfte Confused. Und zweitens muss jeder, auch eine juristische Person, wie das Jugendamt, für den Schaden, der aus einer Straftat hervorgeht, aufkommen. Deshalb kommt es in einem solchen Fall darauf an, von Anfang an Beweise zu sichern - Videoaufnahmen, Tagebuch, Protokolle, Gesprächsnotizen, Fotos, Aussagen der Jugendamtsmitarbeiter, Vorgeschichte etc. Und weil die Zeit läuft, ist die Einschaltung eines fähigen Anwalts ebenfalls von Anfang an sehr wichtig. Wenn man nicht innerhalb kurzer Zeit die Situation in den Griff bekommt, geht es einem, am Ende wie Petra Heller und man darf schlimmstenfalls auch noch die Rechnung begleichen.
https://t.me/GenderFukc
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Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

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