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BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen
#3
(23-11-2009, 23:13)borni schrieb: Das Wichtigste an der Entscheidung ist aber, dass durch die geänderte Rechtsprechung die geschiedene Ehefrau jetzt deutlich weniger bekommt, als vorher.
Nein, bekommt sie nicht!

Schon die Vorinstanzen haben den Unterhalt auf 290,-€ gesenkt.
Der BGH hat lediglich der weiteren Absenkung einen Riegel vorgeschoben.

Ein Snickers für jeden, der mir ein Urteil der Hahnebande zeigt, das wirklich zugunsten des Unterhaltspflichtigen gesprochen wurde.
Und damit meine ich nicht eines welches von der Presse als solches betrommelt wurde.
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RE: BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen - von beppo - 23-11-2009, 23:23

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