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BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen
#1
Wer heute noch Geld hat, bitte vortreten, zur Zwangsenteignung!

Dieser Mann ist in zweiter Ehe verheiratet, ein gemeinsames Kind mit Gattin, ein Kind der Gattin adoptiert.
Die erste Ehe blieb kinderlos, aber die Exe verdient(e) als Putzfrau nur wenig Geld.
Da diese Ehe vor der Unterhaltsrechtsreform geschieden wurde, gilt § 1578b BGB nicht.

Allerdings gilt § 1578b BGB, bei einer fiktiven, auf Lebenszeit geschlossenen, Ehescheidung von seiner jetzigen Gattin.

Demnach erhält die Exe ihren Aufstockungsunterhalt, nach § 1573 BGB, unbefristet und alles was folgt obliegt der Gestaltung des jetzt ehelichen Innenverhältnisses.

Aufgeteilt wird im Dreiteilungsverfahren, nach § 1609 BGB Nr.2 .

Mein Lieblingssatz:
Zitat:Daher sei der Unterhalt der neuen Ehefrau zum Zwecke der Gleichbehandlung so zu ermitteln, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden.

Pressemitteilung!

Warum nur, kommt niemand der herrschenden Sektierer auf die Idee, den veralteten ersten Satz des § 1353 BGB endlich mal zu löschen?
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#2
Das Wichtigste an der Entscheidung ist aber, dass durch die geänderte Rechtsprechung die geschiedene Ehefrau jetzt deutlich weniger bekommt, als vorher.
Allerdings darf sich die neue Ehefrau eventuell nicht auf die Hausfrauenrolle beschränken:
http://www.google.com/hostednews/afp/art...lH-D57g6UQ
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
(23-11-2009, 23:13)borni schrieb: Das Wichtigste an der Entscheidung ist aber, dass durch die geänderte Rechtsprechung die geschiedene Ehefrau jetzt deutlich weniger bekommt, als vorher.
Nein, bekommt sie nicht!

Schon die Vorinstanzen haben den Unterhalt auf 290,-€ gesenkt.
Der BGH hat lediglich der weiteren Absenkung einen Riegel vorgeschoben.

Ein Snickers für jeden, der mir ein Urteil der Hahnebande zeigt, das wirklich zugunsten des Unterhaltspflichtigen gesprochen wurde.
Und damit meine ich nicht eines welches von der Presse als solches betrommelt wurde.
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#4
Der BGH rechnet mal wieder mit Einkommen jenseits von Gut und Böse:

Der BGH führte als Rechenbeispiel das Einkommen des unterhaltspflichtigen Mannes mit 4000 Euro an: Nach altem Recht standen der Ex-Gattin die Hälfte des Einkommens, also 2000 Euro zu. Den Rest von 2000 Euro hatten sich der Mann und seine neue Gattin zu teilen. Nach neuem Recht wird das Einkommen von 4000 Euro nun unter allen drei gleichmäßig aufgeteilt: Jeder bekommt 1333 Euro.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...98,00.html
Forum:
http://forum.spiegel.de/showthread.php?p...ost4600742
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#5
(23-11-2009, 23:23)beppo schrieb: Ein Snickers für jeden, der mir ein Urteil der Hahnebande zeigt, das wirklich zugunsten des Unterhaltspflichtigen gesprochen wurde.
Und damit meine ich nicht eines welches von der Presse als solches betrommelt wurde.

Ein Snickers bitte! Smile
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#6
Hmm, wenn ich das richtig lese, hat auch hier der BGH keineswegs etwas zugunsten des Pflichtigen entschieden.
Jedenfalls wurde weder die Unterhaltshöhe noch die Dauer reduziert, sondern lediglich das OLG aufgefordert, seine Begründung zu überdenken damit sie in das Schema des BGH passt.
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#7
"wirklich zugunsten" wird man wohl angesichts der langatmigen Urteile niemals sagen können, weil man je nach Standpunkt ganz unterschiedliche Vorteilsaspekte herbeizaubern kann. Sogar an einem Todesurteil könnte man etwas finden, das zugunsten des Verurteilten zählt.

BGH XII ZR 65/09 ist unspektakulär und birgt keine Überraschung. Einen richtigen Kommentar kann man dazu nicht schreiben. Der BGH lehnt wie gewohnt gegen den Sinn des Gesetzes eine Befristung ab - kennen wir. Der BGH teilt die Jagdbeute wie bisher komplett unter den "Berechtigten" auf - kennen wir. Der Zuschnitt ändert sich um eine Nuance, wodurch selbst der BGH wegen dem Reförmchen vom 1.1.2008 gezwungen ist. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen. In der Praxis hat das Urteil fast Null Auswirkungen. Nicht die grossen, aufteilbaren Einkommen sind die Realität, sondern der Mangelfall. Der grosse, elegante Degenschwung um den Mantel zu teilen ist eine leere Geste. Es gibt keinen Mantel. Nicht der Kaiser, sondern der Untertan ist nackt.

Am interessantesten ist für mich die Tatsache, dass es weidlich in der Presse durchgenudelt wird. Weil der BGH eigens eine irreführende Presseerklärung herausgegeben hat. Es besteht ganz offensichtlich Order, mehr Schlagzeilen al la "Gleichbehandlung" und "entlastet", "kürzt Unterhalt" in den Medien zu plazieren. Google News zeigt 136 Artikel an, alle mit identischer Intention. Wesentliche Elemente des Urteils werden verschwiegen, nämlich die Ablehnung der Befristung. Das könnte die Schlagzeile gefährden. Sonst würde da stehen "BGH lehnt Unterhaltsbefristung ab", "Unterhalt ohne Grenzen trotz Reform", "Weiterhin unbegrenzte Pflichten für unterhaltszahlende Männer".

Das beweist: Es ist der Bande absolut bewusst, dass das Unterhaltsrecht in der Bevölkerung mit grosser Mehrheit als ungerechte Katastrophe empfunden wird. Deshalb die ständigen Schlagzeilen, die auf "ist doch alles gar nicht so schlimm", "schon viel besser und gerechter geworden". Die Bande weiss, dass sie den Dreck, in dem sie wühlt, sehr positiv vermarkten muss, ansonsten besteht die Gefahr dass er tatsächlich mal hinausgekehrt wird.

Dank Internet haben wir ja auch ein bisschen die Möglichkeit, die anderen Aspekte zu beleuchten. Schon besser wie vor Jahren und es nagt auch an der Bande. Die sieht sich immerhin gezwungen, sich viel stärker wie früher zu rechtfertigen. Mühsam ernährt sich Eichhörnchen.
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#8
(24-11-2009, 10:26)p schrieb: Weil der BGH eigens eine irreführende Presseerklärung herausgegeben hat. Es besteht ganz offensichtlich Order, mehr Schlagzeilen al la "Gleichbehandlung" und "entlastet", "kürzt Unterhalt" in den Medien zu plazieren. Google News zeigt 136 Artikel an, alle mit identischer Intention. Wesentliche Elemente des Urteils werden verschwiegen, nämlich die Ablehnung der Befristung.

Das kann man nicht oft genug hervorheben.
dpa und ap und wie sie heißen, kürzen die Pressemitteilung, verkaufen sie auf dem Nachrichtenflohmarkt an abendblatt, zeit und der Rest der Knalljounaillie drückt auf kopieren und einsetzen: Fertig ist die Tageszeitung.

Die vierte Gewalt versagt - genauso wie die 3 anderen - seit Jahrzehnten. Aber ihr ist dabei der größte Vorwurf zu machen, denn sie hat außer wirtschaftlichen Interessen, völlige Freiheit innerhalb des Systems - im Gegensatz zu anderen Ländern.

Da vom BVerfG die Gewaltenteilung offiziell aufgehoben wurde und damit der staatlichen Diktatur Tür und Tor geöffnet worden ist, haben die 3 anderen Gewalten bisher systemkonform gehandelt, wie es zu erwarten war.
Selbsterhaltung als oberste Priorität ist nunmal unschlagbar in der Prioritätenliste Big Grin

Die Journallie hat aber keiner gezwungen, da mitzumachen. Die machen das freiwillig - und das ist einfach abstoßend.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#9
(24-11-2009, 10:44)Master Chief schrieb: [quote='p' pid='26589' dateline='1259051181']
Die Journallie hat aber keiner gezwungen, da mitzumachen. Die machen das freiwillig - und das ist einfach abstoßend.

Genau.
Die tun das, weil sie auch mal in der Kanzlermaschine mit fliegen wollen und weil Frau Mohn und Frau Springer so gerne auf Bankette im Kanzleramt gehen.
Schließlich ziehen ja alle am selben Strang.

Das Spielchen kennt man seit Helmut Kohl den Spiegel ausgeschlossen hat.
Jetzt ist der Spiegel lieb.
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#10
Da hat sich gerade jemand erlaubt im Spiegelforum einen Text von hier zu zitieren!
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#11
Gut :-)

Im Spiegelforum poste ich selber nicht. Das ist ein reiner Blitzableiter, um Kommentare von den Artikeln fernzuhalten.
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#12
In der Online-Ausgabe der brigitte haben sich zwei der altbekannten Damen ganz wichtig zu dem Urteil geäußert: Mosel und Baumgarten.Da kann nur die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit, so wahr ihnen Gott helfe, bei rauskommen. Mosel ließ sich ihrerzeit zu den Möglichkeiten einer erfolgreichen Beitreibung ausstehender Kindesunterhalte interviewen und Baumgarten, die Gutmenschin, trampelt(e) weiter, auf ihren extrem-feministischen Pfaden und beklagt nahezu wöchentlich Frauenleid in D, von Männern hingegen hat sie keine Ahnung - sind wie Autos, irgendwie hübsch oder nicht hübsch.

Zitat:Die Idee hinter der ganzen Unterhaltsreform war ja auch, dass ein Mann die Möglichkeit haben sollte, eine Zweitfamilie zu gründen. Aber das darf natürlich nicht so weit gehen, dass die erste Frau nach langer Ehe komplett leer ausgeht. Das hat das Gericht jetzt klar gestellt.
Natürlich nicht! Rolleyes
BGH XII ZR 65/09, in der brigitte aufgearbeitet!
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#13
Ebenso die "Expertin" Rakete-Dombek in der WELT:
http://www.welt.de/finanzen/article53238...eutet.html

Und in den Kommentaren natürlich wieder die "detleffans". Rolleyes
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#14
Sie beherrschen die Medien und werden "Experten" genannt. Es wird noch lange dauern, bis dem jemand etwas entgegensetzen kann.
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#15
Das gibt in der Firma wieder reichlich Gesprächsstoff und alle kommen regelmäßig bei mir an und wollen mir die neusten Neuigkeiten erzählen und das die Damen ja so derbe Einbußen hinzunehmen haben. Ja, die Propagandapresse wirkt mächtig übel und ich hab´s wieder zu erklären.

Immerhin lasse ich hier und dort mal einen Kommenatar ab, in der vagen Hoffnung, dass ein bisher unbetroffener Michel sich etwas davon noch rechtzeitig hinter die Löffel schreibt.

Wo zum Henker hat die demente Rakete eigentlich das Folgende her?
Zitat:"Es kann nicht richtig sein, dass die frühere Ehefrau mit Kindern arbeiten gehen muss, aber die aktuelle Frau zuhause bleiben und sich um die Kinder kümmern kann"
In der Propagandamitteilung des BGH steht geschrieben:
Zitat:Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden.
Niederträchtiges Pack, dieses djb-vam(v?)-Gesindel! Angry
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#16
(25-11-2009, 20:38)Bluter schrieb: Wo zum Henker hat die demente Rakete eigentlich das Folgende her?

Daß die Rakete Unsinn labert ist nicht das Problem, sondern daß die Welt - auch und gerade im übertragenen Sinne - diesen abdruckt. Wink

Auch sehr schön aufbereitet im selben Artikel:
Zitat:Auch der Familienrechtsexperte und Mitautor des Buchs "Das neue Unterhaltsrecht", Peter Junggeburth, begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: "Ich finde es vernünftig, dass die Partner in einer laufenden Ehe selbst entscheiden sollen, wie die Rollenverteilung aussieht.

Würde es das Kunstwort "Rollenverteilung" in der angewandten Rechtsprechung nicht geben, wäre die Aussage von der Junggeburth ein Affront, der offensichtlich macht, wie weit der Staat in die Familie hineinregiert.
Ersetzt einfach das Wort Rollenverteilung durch "Sexstellungen".

Bei der Begründung des Urteils hat man den Boomerang wohl noch nicht kommen sehen:
Zitat:Laut BGH ist die neue Frau - wenigstens für die Berechnung des Unterhalts - ebenso erwerbspflichtig wie die Ex-Partnerin.

Wenn dem tatsächlich so ist, muß im Umkehrschluß bei Erwerbslosigkeit der Exfrau auch die Neue nicht arbeiten.
Insofern sind eventuelle Urteile von neuverheirateten Exfrauen, die Unterhalt auf Grundlage eigener Erwerbstätigkeit an Ihren Exgatten zahlen müssen, ungültig.

Beziehungsweise ist dies ja auch nur einer von Myriaden von logischen Boomerangs aus anderen Urteilen, die dann vom jüngsten Gericht XII. Senat durch die Logik des Einkommens des Ex-Mannes ersetzt werden.
Weil: Nur darum geht es allen Beteiligten im Endeffekt.

Prösterchen!

Master Chief
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Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#17
Das Urteil des BGH liegt jetzt als Volltext vor.

BGH XII ZR 65/09
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