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Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft?
#11
Hallo Ihr Lieben,

nochmals vielen Dank für euer Feedback. Nach nunmehr 2+ Wochen des Gedanken-sacken-lassens hab ich mal ein bissel weitergesponnen.
Nochmal zur Verdeutlichung meines Anliegens... Ich will auf keinen Fall ab 1.1.11 in welcher Form auch immer KU/BU/Kranken- Arbeitslosen- oder welche andere mutierte Form von Unterhalt auch immer an Exchen zahlen. Das Risiko, dass trotz Verzicht zu zahlen ist, erhöht sich sobald die ARGE im Spiel ist. Soweit hab ich das verinnerlicht.

Nun meine Überlegung: Da Kindesunterhalt immer vor Ehegattenunterhalt geht, wäre es da möglich, im Falle einer erneut festgestellten Verpflichtung für Exchen aufkommen zu müssen, die Vaterschaft eines im Ausland lebenden Kindes anzuerkennen (oder auch von 2 oder 3), sodass nach Zahlung KU keine Verteilmasse für EU übrig bleibt? Ich zahle lieber für irgendwelche Kids in Jamaica, mache dort dann umsonst Urlaub (Flug bekomme ich für (fast) Umme) und freue mich, dass Exchen in die Röhre guckt.

Vorteile:
1. Exchen bekommt, was ihr zusteht (nämlich nichts)
2. Neue Kinder werden irgendwann selbständig und gehen Arbeiten (Exchen nie)
3. Besagte kostenlose Unterkunft im Land meiner Wahl
4. Stäätin bekommt auch was ihr zusteht - nämlich die Ernte ihrer Saat = faule weibliche Couch-Potatoes, welche auf Saatskosten lebt und eine zusätzliche kostenlose Lektion in Sachen "der Schuss ging nach hinten los"
5. Eine wage Hoffnung, dass durch den Wegfall EU Exchen "ermutigt" wird, für sich selbst zu sorgen, bevor sie die verfassungswidrigen Machenschaffen der ARGEn zu spüren bekommt

Nachteile:
1. Hmmmm

Gruß - JahJah
Nachtrag:

... weiterer Vorteil: Umgangskosten für ein in z.B. Jamaica lebendes Kind werden steuerlich geltend gemacht :-)

Na, hoffentlich weile nicht ich jetzt bei Alice im Wunderland ;-)
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RE: Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft? - von JahJahChildren - 01-10-2009, 11:45

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