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Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft?
#3
Ein Kind hat innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft je nach Alter einen Regelsatz. Von diesem ziehst du das Kindergeld ab. Die Differenz ziehst du von deinem Kindesunterhalt ab. Alles was übrig bleibt zahlst du in Form von Kindesunterhalt für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Und du darfst das nicht mal steuerlich geltend machen.

Kind bis 12J: 211€ Bedarf (ohne Wohnraum)
211€ - 164€ = 47€
240€ (Zahlbetrag für Kind von 7-12J) - 47€= 193€

Du zahlst also neben deinem Kindergeldanteil von 82€ und 47€ Barunterhalt noch weitere 193€ für die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Allerdings sind in den 193€ auch Anteile für den Wohnraum enthalten.
Aber geh mal von nem 100er aus...
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RE: Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft? - von MitGlied - 11-09-2009, 12:45

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