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Kindesunterhalt - Spanien
#1
Ich befinde mich ständig irgendwo im EU-Ausland und bin für das Jugendamt nur über die Anschrift eines Bekannten in Deutschland erreichbar.
Nach dem das Jugendamt auf Grund meiner eingeschränkten Einkommenslage 80 EUR als monatlichen Unterhalt für meine Tochter akzeptiert hatte, sende ich seither das Geld in Bar nach Deutschland und lasse es von einem Bekannten an das Jugendamt monatlich überweisen. Klappt seit Jahren sehr gut.

Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht. Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?

Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden? Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?

Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen. Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.

Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird? Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen? Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen. Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?

Hermann
#2
(15-07-2009, 17:47)Hermann schrieb: Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht. Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?

Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden? Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?

Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen. Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.

Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird? Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen? Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen. Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?

Hermann


Hallo Hermann,

so lange Du den Unterhalt zahlst und der Unterhalt beim Empfänger ankommt, dürfte Dich niemand suchen oder suchen lassen.

Es gibt jede Menge "Unterhaltsflüchtige" aus Germanistan in Spanien. Darunter etliche Totalverweigerer. Aber unter diesen Kreis scheinst Du nicht zu fallen. Und die leben ja auch relativ unbehelligt in Spanien.

Wink

Die deutsche Botschaft mußt Du nicht informieren, wenn Du Dich in Spanien niederläßt. Ich wohne in Belgistan und informiere auch keine Botschaft über meinen Wohnsitz.

Warum sollte wer bitte Rückmeldungen Dich und Deinen Wohnsitz in Spanien betreffend nach Germanistan an wen übermitteln??????

Huh

Sei einfach diskret und verschwiegen, was Deine Unterhaltszahlerei angeht. Von Deiner Heirat erfahren die germanistanischen Behörden erst dann etwas über das zentrale Melderegister, wenn Deine Ehe nach germanistanischem Recht geschlossen und anerkannt ist. Solltest Du also ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt haben, dann weiß das entspr. Meldeamt darüber sehr wohl bescheid. Meldeämter melden von sich aus aber nichts an ein Jugendamt. Und selbst wenn ein Jugendamt was von Deinem veränderten Familienstatus weiß, kann es daraus nicht sonderlich was machen. Du hast ja nicht mehr Geld, nur weil Du mal eben geheiratet hast.

Wink

Jedoch kann der Beamtenstadl und die Exe sehr wohl immer mal auf die Idee kommen, Deine Zahlungsfähigkeit zu überprüfen und Einkommensnachweise von Dir verlangen. So Du eine "zustellfähige Anschrift" hast oder erreichbar bist. Denn die geldgierigen Exen oder das zuweilen Unterhaltsvorschüsse zahlende Jugendamt können nie genug aus uns Zahleseln rausquetschen. Und sicherlich steht irgendwo in Deiner Unterhaltsvereinbarung mit dem Jugendamt, daß Du veränderte Einkommensverhältnisse denen sofort mitteilen sollst. Warum die das so wollen, ist klar.

Rolleyes

Deine künftige Frau kann nicht für jemanden unterhaltspflichtig gemacht werden, der nicht zu ihrer Verwandtschaft gehört. Deine Kinder sind nicht ihre Kinder in diesem Fall. Keine germanistanische Behörde hat das Recht abzufragen, über welches Vermögen und welche Einkünfte Deine spanische Freundin oder Gattin verfügt. Du allein bist unterhaltspflichtig in diesem Fall, niemand sonst. Deine künftige Gattin muß sich nur insofern Sorgen machen, als daß nach germanistanischem Recht Du möglichst den vollen Unterhalt leisten mußt, sofern Dir dies irgendwie möglich ist. Was das gemeinsame Familienbudget von Dir und Deiner neuen Gattin nun mal begrenzen könnte. Andererseits: Wo nix ist, kann nix geholt werden! Einem nackten Mann kann niemand in die Tasche greifen!

Wink

Wieso solltest Du nicht in Spanien einen Job finden können? So manches Callcenter dort stellt auch gerne mal einen Muttersprachler deutschsprechend ein. Kein spanischer Boss meldet irgendwas nach Germanistan. Keine spanische Bank wird Germanistan informieren. Die reagieren alle nur, wenn eine spanische Behörde aktiv wird. Aber die spanischen Behörden werden sich mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten germanistanischer Behörden nicht sonderlich befassen, zumal Du ja kein Schwerkrimineller bist. Also ist es für eine Behörde in Germanistan nicht einfach, Deine Einkommensverhältnisse in Spanien zu überprüfen, selbst wenn Du dort geregelt und sozialversicherungspflichtig arbeitest. Die spanischen Behörden haben genug mit ihren eigenen Alimente-Problemen im Lande zu tun.

Wink

Oki, Deine Tochter ist 18. Dann muß sie gegen Dich klagen oder wegen der Unterhaltshöhe sich an Dich wenden oder in dieser Sache beim Jugendamt vorstellig werden, um Deine Zahlungsfähigkeit zu überprüfen und den Unterhalt neu festsetzen zu lassen. Ein Gericht lädt Dich vor, wenn Du über eine ladefähige und zustellfähige Anschrift verfügst. Ist dies nicht der Fall, kommt nicht mal ein Verfahren gegen Dich zustande.

Tongue

Sofern Deine Tochter zu Dir Kontakt hat, müßte sie Dich direkt erst mal fragen, doch bitte weiterhin zu zahlen. Du kannst dann auch direkt an sie zahlen, denn sie ist dann ja volljährig. Sofern sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, ein erstes begonnenes Studium abgeschlossen hat, bist Du aus der Zahleselei raus und kannst jede Unterhaltszahlung einstellen. Sie muß dann für sich selbst sorgen, wie jeder andere erwachsene Mensch.

Tongue

Ansonsten liegt es an Dir entweder nachzuweisen, daß Du nicht noch mehr Unterhalt aufbringen kannst. Oder abgetaucht zu sein, und dann entweder weiterhin zu zahlen oder nicht zu zahlen. Fakt ist, daß nur Totalverweigerern im Extremfall Haftbefehle drohen. Wobei Unterhaltsverweigerung keine so schlimme Straftat nach internationalem Recht darstellt, daß dafür internationale Haftbefehle ausgestellt werden würden. Und letzten Endes verjährt auch alles ein Mal. Und wenn Du wirklich ernsthaft wissen willst, ob gegen Dich ein Haftbefehl oder sonst was Strafbares an juristischen Dingen in Germanistan vorliegt, dann kontaktierst Du einfach vom Ausland aus einen germanistanischen Anwalt. Gegen ca. 50 Euronen macht so ein Anwalt sich dann gerne sachkundig, läßt Dich den genauen Stand der Dinge wissen und berät Dich rechtlich. Dies unter anwaltlicher Schweigepflicht!

Big Grin

Übrigens, wo sind Deine Eier? Hab' als Mann mal welche und sei nicht so überängstlich vor fernen Behördenstadls.

Wink

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott
#3
Uff ne Menge Fragen, aber ich beantworte, weil schon allein deine Feststellungen nicht richtig sind.

Dann mal los:

(15-07-2009, 17:47)Hermann schrieb: Ich befinde mich ständig irgendwo im EU-Ausland und bin für das Jugendamt nur über die Anschrift eines Bekannten in Deutschland erreichbar.
Nach dem das Jugendamt auf Grund meiner eingeschränkten Einkommenslage 80 EUR als monatlichen Unterhalt für meine Tochter akzeptiert hatte, sende ich seither das Geld in Bar nach Deutschland und lasse es von einem Bekannten an das Jugendamt monatlich überweisen. Klappt seit Jahren sehr gut.

Kann man machen, muss man aber nicht. Aber die Art und Weise, wie du es machst zollt Respekt und gut durchdacht!

Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht.

Das ist falsch. Es besteht in Spanien überhaupt keine Meldepflicht, weder für Spanier selbst noch für EU Ausländer!

Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden.

Nein, muss sie nicht, aber wenn man neuen Reisepass haben will, muss man denen das "Certificado de Empatronamiento" vorlegen, was eine Meldebestätigung ist. Das will aber nur das Konsulat.

Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?

Ja, das wird beim Aussenministerium in Berlin gespeichert und natürlich beim Konsulat!


Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden?

Na, das fehlte noch. Klares NEIN, die hat damit gar nichts zu tun! Und was in Deutschland für Einkommen hergezogen werden, muss sie nicht interessieren.

Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?

Völlig unmöglich. Nochmal: Sie hat damit nichts zu tun und das ist auch wenn ihr verheiratet seid, nicht ihr Problem.


Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen.

Wo, in Deutschland? Aber nein, von keinem Deutschen kann überhaupt verlangt werden, das er in Deutschland leben muss oder dort arbeiten. Ist zwar ein Quasi Regime in Deutschland, aber soweit gehen die dann doch nicht.

Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.

Warum so negativ? Andere Länder, andere Voraussetzungen. Also ich würde in Deutschland auch nichts mehr finden, aber allein meine deutsche Sprache bringt mich hier im Touristengebiet immer wieder in Brot und Lohn.

Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird?

Dann ist sie volljährig, hab ich mal irgendwo gehört (kleiner Scherz).

Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen?

Du musst gar nichts. Hier in Spanien ist ab 18 Feierabend und kein Unterhalt mehr zu zahlen. Und was in Deutschland passiert, kann dir eigentlich egal sein. Deine Tocher könnte dich zwar verklagen, aber die Chance an Geld zu kommen von dir, sind mit Verlaub gesagt, gleich bei null. Du bist weder Erwerbsverpflichtet, noch kann dir fiktiv was unterstellt werden.

Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen.

Brauchst du auch nicht, DU LEBST NICHT IN DEUTSCHLAND!

Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?

Kann dir die INEM ausstellen, aber was bringts? Nichts!

Hermann

Was mir auffällt, du denkst zu sehr Deutsch. Du denkst, alle deutschen Gesetze gelten überall in der Welt? Verabschiede dich mal davon. In Spanien herrschen andere Voraussetzungen und völlig andere Mentalität.
In Deutschland können die viel urteilen, aber ob das in Spanien durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ich lebe hier seit Jahren auf den Kanaren und gleub mir, ich habe schon einiges durch und versucht wurde von Deutschland aus auch schon sehr viel, aber dabei sind die hier bei mir und bei der spanischen Justiz auf Granit gestossen. Bis jetzt habe ich noch keinen Cent bezahlt und werde es auch in Zukunft nicht tun.

So, und jetzt nimm dir ne Sangria und lass dir beim Sonnenuntergang von deiner zukünftigen Nichtdeutschen Frau eine herrliche Massage geben.

Vergiss Deutschland, die können dir hier gar nichts.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#4
Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Angelegenheit. Aufs Erste bin ich schon mal beruhigt. Mein andauernder Auslandsaufenthalt hat sich in den letzten Jahren so ergeben, weil ich in Deutschland mit überzogenem Dispo beim Arbeitsamt gelandet war und weiterhin bis zum Selbstbehalt Unterhalt zahlen musste. Zu meiner Tochter gibt es keinen Kontakt.
Mittlerweile ist der Dispo bezahlt und mit 80 EUR monatlicher Unterhaltszahlung komme ich gut über die Runden.
Ich hatte die Befürchtung, dass der deutsche Staat eine Heirat in Spanien bis zur Unzumutbarkeit torpedieren könnte. Durch die Heirat werde ich in Spanien auch wieder krankenversichert sein.
Bis auf den Reisepass und den Rentenantrag mit 65, 67 oder 70(?) benötige ich aus Deutschland eigentlich nichts mehr. Selbst meine Erinnerungen an Deutschland können dort bleiben.

Hermann
#5
Na,

jetzt ist ja alles geklärt hier. Auch die Frage mit der Reisepassverlängerung, die ja in Hermanns Fall irgendwann anstehen könnte. Dank an den gleichgesinnten!

Wink

Innerhalb der EU gibt es zwar so manches behördliche Mittel, was den Unterhaltseintreibern auf dem Papier Möglichkeiten verschafft. Aber erstens mal knirscht es zwischen den Ländern und den verschiedene Sprachen sprechenden Behörden innerhalb der EU immer noch ganz gewaltig in den Apparatsmaschinen. Zweitens mal sind die "eigenen Fälle", also in Spanien die Unterhaltseintreibung für spanische Unterhaltsberechtigte und in Germanistan die für germanistanische Unterhaltsberechtigte, vorrangig gegenüber irgendwelchen "Amtshilfeersuchen" aus Timbuktu angesiedelt. Und drittens mal gehen die wirklich Kriminellen in der Priorität eindeutig vor irgendwelche Lappalien mit Unterhalt bei diesen Anfragen und Ersuchen zwischen den Behördenstadls verschiedener Länder.

Smile

Also, keine Bange vor den Panikmachern in Jugendämtern!

Tongue

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott
#6
(15-07-2009, 19:43)gleichgesinnter schrieb: Das ist falsch. Es besteht in Spanien überhaupt keine Meldepflicht, weder für Spanier selbst noch für EU Ausländer!

Verständnisfrage: Nach meinem Informationsstand muss man sich nach spätestens 3 Monaten Aufenthalt anmelden - Hat sich da was geändert?

Außerdem benötigt man doch u.a. die NIE- Nummer für beispielsweise Kontoeröffnung etc. und auch wenn man sich selbständig machen will.

@gleichgesinnter möge mich korrigieren, wenn das so nicht stimmt.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#7
Das mit dem Meldegesetz weiss ich auch nicht so genau, Fakt ist aber, dass sich die Leute hier erst dann anmelden, wenn sie für irgendwelche Ausweise, oder sonstigen behördlichen Kram, eine Bestätigung vom empadrionamente benötigen. Für den deutschen Auswanderer ist das frühestens dann notwendig, wenn man ein Auto anmeldet. (Wobei da auch schon mal die blosse Vorlage des Mietvertrages ausreichend sein soll)

Für eine Kontoeröffnung ist keine NIE-Nummer vorgeschrieben, einfach in die Bank gehen und ein Nicht-Residenten-Konto eröffnen. - Trotzdem ist es natürlich zu empfehlen die NIE Nummer zu besorgen (nein, man muss dafür nicht angemeldet sein), da man sie zb. für die Bestellung eines Telefon- und Internetanschlusses benötigen kann (nicht zwangsläufig benötigt, hängt von der Lust und Laune der Telefonica-Mitarbeiter ab).

Das ist jetzt alles aber auch über die Kanaren geschrieben, auf denen die Uhren nicht nur zeitzohnenmässig etwas anders als in Resteuropa ticken, möglich, dass es am Festland etwas anders gehandhabt wird.
#8
Das mit Festland weiss ich auch nicht, aber nochmal:

Keiner MUSS sich anmelden. Es gibt keine Meldepflicht wie in Deutschalnd (für mich reiner Kontrollmechanismus).

Wenn du aber für irgend eine geschäftliche Sache ne Meldebestätigung brauchst, die eigentlich nur für das Auto wirklich gebraucht wird (wegen der Impuestos), dann sollte man sich schon anmelden. Aber, und gleich hinterhergelegt, es erfährt bis dahin niemand in Deutschalnd, erst wenn man die Bescheinigung für den Reisepass braucht, dann wissen die Deutschen es, aber man kann sich ja wieder ummenlden, auch kein Problem.

Die NIE Nummer ist wieder ne andere Baustelle und hat mit dem Anmelden beim Einwohneramt nichts zu tun. Die NIE Nummer braucht man um in Spanien als Ausländer geschäftsfähig zu sein. Diese Nummer ist einamlig für jeden und ist mit der DNI Nummer für die Einheimischen zu vergleichen. Braucht man fürs Finanzamt usw.
Die brauchen zum beispiel alle keine Meldebestätigung . Interessiert die alle nicht.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#9
Ich möchte in der Nähe von Calahonda in der Provinz von Malaga wohnen. Um die Anmeldung werde ich nicht herum kommen, da ich schon wegen dem Pass und den Versicherungen einen Wohnsitznachweis in Spanien benötige.
Solange Spanien keine Informationen über meine Einkommensverhältnisse herausgibt, ist alles in Ordnung. Natürlich werde ich stets einen kleinen Betrag nach Deutschland abgeben. Absolut verweigern werde ich mich nicht, aber ich möchte mir auch nicht mehr das letzte Hemd ausziehen lassen. Ich habe jahrelang in Deutschland gearbeitet und durch die Unterhaltszahlungen am Existenzminimum gelebt. Hätte ich vorab die Scheidungskosten abzahlen dürfen, wäre es mit den Unterhaltszahlungen anschliessend leichter gewesen. Lohnsteuerklasse 1 mit einem halbem Kind. Man wird bis zum Limit ausgenommen. Das Leben wird in keiner Weise respektiert. Ich bin restlos bedient.

Ein Job in einem Call-Center, oder etwas vergleichbares wäre sehr schön. Vielleicht findet sich was.
#10
Hallo Hermann,

da unten in Deiner Gegend sind Call Center (Gibraltar und Umgebung). Wir verfolgen hier als Betrugsopfer eine Exkollegin / Betrügerin, die derzeit noch dort ansässig ist in Südspanien bei Malaga und in Gibraltar in der Branche tätig war... :

http://www.fionacheyne.com/

http://www.fionaziola.com/

Solltest Du dieser Person begegnen, dann lasse Dich nicht darauf ein, ihr Geld zu geben! Sie betrügt massive! Auch ich bin eines der Opfer... .

Sad

Allerbeste Grüsse aus Belgipott,
Goddiejens
#11
(16-07-2009, 11:43)Hermann schrieb: Solange Spanien keine Informationen über meine Einkommensverhältnisse herausgibt, ist alles in Ordnung.

Die Zukunft entspricht nicht unbedingt der Gegenwart. Vor ein paar Monaten wurden in der EU für jedes Land zentrale Behörden beschlossen, die Unterhaltspflichtige suchen, um Unterhaltspflichten durchzusetzen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=512

Wie sich das in der Praxis entwickelt, kann man noch nicht sagen. In Spanien schützt eher das Vollstreckungsrecht, aber ein "Plan B" wäre nicht verkehrt.
#12
Meine Fragen beziehen sich hauptsächlich auf den Moment, wenn meine Tochter in zwei Jahren 18 Jahre alt wird und ihre Mutter zum Gericht eilt. Bis zum 18ten Lebensjahr müsste alles so weiterlaufen, wie es jetzt ist.

Kann von einem deutschen Gericht ein fiktives Einkommen in Spanien festgelegt werden?

Wenn ich in Spanien verheiratet und mitversichert bin und im Hause meiner Ehefrau lebe.
Wenn ich keinen Job haben sollte und als arbeitssuchend bei der INEM eingetragen bin, und praktisch vom Einkommen meiner Ehefrau lebe.

Könnte nicht das Einkommen, oder ein Teil des Einkommens meiner Ehefrau als Bemessungsgrundlage für ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden und somit auch von irgendwelchen EU-Behörden in Spanien vollstreckbar gemacht werden können?

Ich glaube, dass das Einkommen des Partners innerhalb Deutschlands zur Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann.

Ich würde daher auf keinen Fall freiwillige Angaben zum Einkommen und Vermögen meiner Partnerin an Deutschland weitergeben. Wenn die Spanier keine Informationen über meine Partnerin weitergeben, dürfte ein deutsches Gericht keine handfesten Zahlen zum spekulieren bekommen.

Ich wäre stets in der Lage, einen geringen Betrag auch ohne eigenes Einkommen zu senden, um der Zahlungswilligkeit vom Prinzip her gerecht zu werden.
#13
(16-07-2009, 16:14)Hermann schrieb: Kann von einem deutschen Gericht ein fiktives Einkommen in Spanien festgelegt werden?

Natürlich. Du wirst ganz profan verklagt und verurteilt. Die Frage ist vielmehr, ob sie an dich rankommen, um Geld aus dir rauszuholen.
#14
ich denke mal das einzige was hilft ist, in einem Land unterzukommen, welches mit D keine rechtshilfeabkommen hat.

Neuen Pass besorgen ... weg ... und ich denke mal, Mann hat erst mal 10 Jahre Ruhe

und in diesen 10 Jahren kann viel pasieren, so kann z.B. die Exe von einem LKW zermatscht werden Big Grin
#15
(16-07-2009, 16:24)p schrieb:
(16-07-2009, 16:14)Hermann schrieb: Kann von einem deutschen Gericht ein fiktives Einkommen in Spanien festgelegt werden?

Natürlich. Du wirst ganz profan verklagt und verurteilt. Die Frage ist vielmehr, ob sie an dich rankommen, um Geld aus dir rauszuholen.

Verurteilen kann Dich ein deutsches Gericht zu allem Big Grin

Eine Verurteilung zu fiktivem Einkommen ist aber in Spanien nicht einklagbar/pfändbar/exekutierbar, weil es hier schlicht und einfach keine rechtsstaatliche Relevanz hat. - Es gibt in Spanien kein fiktives Einkommen. Und nur das ist für Dich wichtig, wenn Du in Spanien lebst.

Das ist vergleichbar mit einer iranischen Frau, die nachfragt, ob sie, wenn sie in Deutschland lebt, von einem iranischen Gericht verurteilt werden kann, weil sie ohne Burka herumläuft. - Natürlich kann sie verurteilt werden, das Urteil ist aber aufgrund der fehlenden rechtsstaatlichen Relevanz in Deutschland genausowenig vollstreckbar wie ein fiktives Einkommen in Spanien pfändbar/exekutierbar ist.
#16
Genauso isses, webworker,

Hermann kann da durch germanistanische Gerichte lediglich blühen, daß er in Germanistan als Unterhaltsschuldner registriert wird, weil die Fledermäuse der Meinung sind und beschließen, daß er fiktiv (nach deren Fiktionen) eben ganz real mehr zahlen muß.

Rolleyes

Ginge dieses Verfahren strenger rechtstaatlich und nicht wie in Germanistan völlig willkürlich vor sich, dann wäre die Klägerin (bei einer 18 Jahre jungen Tochter in diesem Fall nur die Tochter mit ggf. "Beistand" vom Jugendamtsstadl) in der Pflicht, dem Gericht beweiskräftig nachzuweisen, wie es um des Unterhaltspflichtigen Einkommensverhältnisse steht. Daß Hermann da in Spanien in Saus und Braus vor sich hin prasst, während er nur einen Cent pro Monat für die Unterhaltsberechtigte rausrückt, - so ein böser zahlungsunwilliger Schurke aber auch!

Tongue

Aber wie die bunten Erfahrungen von Cocktail-Detlef hier im Forum ja eindrucksvoll belegen, funzt die germanistanische Super- und Musterdemokratie ohne Rechtstaatlichkeit allebestens in richterlicher Willkür des Beamtenstadls. Da finden Gerichtsprozesse mit Verhandlungen einfach statt, obwohl der da beklagte Zahlesel keine zustellfähige Anschrift hat und somit vom Verfahren gar nicht erst in Kenntnis gesetzt wird. (Natürlich definiert das Gericht in seiner Willkür äh Unabhängigkeit ganz willkürlich äh unabhängig, wann mal gerade die Anschrift des Beklagten im Ausland "nicht zustellfähig" ist, und wann sie dann wieder als "zustellfähig" zu gelten hat.) Denn ist dann das Urteil gegen den bösen Delinquenten im Ausland ergangen, dann wird die Anschrift ganz schnell mal eben wieder "zustellfähig" und hat der Unterhaltspflichtige und Delinquent per Geschlechtszugehörigkeit sich gefälligst nach Willkür des Beamtenstadls an die Ausführung des germanistanischen superdemokratischen "im Namen des Volkes" und "zum Wohle des Kindes" gefaßten Gerichtsbeschlusses zu machen, sonst ... Rechtsfolgebelehrung / Geldstrafe / möglicherweise Paßentzug bis Haftstrafe ... Todesstrafe nicht auszuschließen!

Tongue

Natürlich kann der im Ausland Lebende dagegen Anträge stellen, kostspielige Verfahren anstrengen und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beim Behördenstadl immer brav extra draufzahlen. Er soll sich ja richtig ängstigen, schon weil sein Schuldenberg nun loswächst. Und unter etlichen Milliarden Euronen demokratisch äh sozialmarktwirtschaftlich verzockter Unterhaltsgelder wird ihm keine germanistanische Regierung hilfreich beispringen und beim weiteren Zocken helfen, wie es bei den Banken ja so beispielhaft läuft. Für den Zahlesel gibt es da super hochdemokratische Strafparagraphen. Da wird dann möglicherweise noch die germanistanische Saus- und Braus-Altersrente großteils bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet, weil die erwachsene Tochter ja von des männlichen Mitzeugers Zahlunterhalt leben mußte.

Tongue

Cocktail-Detlef fand auch für diese Krisensituation die Patentlösung: Rückkehr nach Germanistan so spät wie möglich. Unmittelbar vor Rückkehr nach Germanistan mal anwaltlich in Germanistan prüfen lassen, was da alles an möglichen Haftbefehlen und Strafverfahren aufgelaufen sein könnte. So ein Anwalt kann immer dafür sorgen, daß die Vollstreckung eines alten Haftbefehls ausgesetzt wird, während das Strafverfahren beginnt. (Inzwischen sollte sich der böse Delinquent mal beim Sozialamt in Germanistan als "ohne festen Wohnsitz" Zulaufender melden, um irgendwie not-einquartiert zu werden, seine Lebensmittelgutscheine zu beziehen, sich eine neue Brille zu besorgen und auch mal die Zähnchen beim Zahnklempner reparieren zu lassen ... Papa Staat zahlt eh alles und auch den Anwalt! Denn die reale Altersrente aus Germanistan ist allgemein zu niedrig, um gepfändet zu werden.)

Big Grin

Ist dann der überschuldete Delinquent gesundheitlich auf längeren Aufenthalt in Germanistan angewiesen, sollte er in Frankreichs Ost-Departements sein privates Insolvenzverfahren anstrengen und 6-12 Monate durchziehen, um dann als schuldenfreier Mann seine letzten Rentnerjahre zu genießen. Ein Zahlesel und im Ausland von Germanistans Behördenstadl Verfolgter gönnt sich ja sonst nichts.

Big Grin

Ich finde diese Perspektiven immer noch besser als das Zahleselschicksal innerhalb Germanistans in den festen Fängen des Behördenstadls und unter ständigem Sofortzugriff der geldgierigen Exen. Die Welt ist groß und großartig. Es gibt viele schöne Länder mit viel mehr Lebensqualität als Germanistan. Das fängt schon hier in Belgipott an.

Big Grin

Herzliche Grüße in die Runde,
Goddiejens aus dem freundlichen Belgistan
#17
Jau, Goddiejens, gegebenenfalls wäre, jetzt von Spanien aus betrachtet, die Unterhaltsverpflichtung der volljährigen Tochter gegenüber dem Vater zu prüfen, der ja keine Arbeit hat Big Grin

Schliesslich sind ja Kinder gegenüber den Eltern auch unterhaltsverpflichtet, sollten diese in Not geraten Wink
#18
LEUTE,

ich weiss nicht, ob es allen klar ist. Aber, ich erklür es nochmal anhand eines Auszuges meines noch nicht fertigen Buchs. Somit habt ihr auch mal ein paar Einblicke darin (was ich eigentlich noch nicht wollte, es sollte ein Knaller werden, das Buch). Hier also der Auszug:

Zitat:Schon jetzt, bevor das Abkommen richtig anläuft, sind schon gravierende Schlupflöcher bekannt, die eine Pfändung im EU-Ausland unmöglich machen.
Es ist zum Beispiel bekannt, dass eine Pfändung in Spanien oder Italien nicht so einfach realisiert werden kann. Dort müssen weitere Anträge gestellt werden um auf das Konto eines Schuldners zugreifen zu können. Dies dauert teilweise bis zu 10 Monate und dabei muss das Geldinstitut des Schuldners bekannt sein. In Spanien selbst ist es noch schwerer, da Konten, die nicht auf des Schuldners alleinigen Namen geführt werden auch nicht gepfändet werden können. Außerdem muss eine Vollstreckung im Zivilverfahren gerichtlich beantragt werden wobei jedem Antragsteller Kosten entstehen durch einen Prozessbevollmächtigten. Das sind dort gesetzlich festgeschriebene Vorgänge, die nicht durch ein solches Abkommen umgangen werden können. Diese Gesetze gelten dort (Beispiel Spanien) für jeden.
In Spanien kann zum weiteren kein Mann zur Abgabe eine Blutgutachtens (Vaterschaftsfeststellung) gezwungen werden. Dies ist dort im Grundgesetz verankert. Auch kann die Weigerung nicht dazu hergenommen werden um automatisch diesen zum Vater zu erklären. Wenn also eine deutsche Mutter einen in Spanien lebenden Mann als Vater angibt, kann dieser nicht in Spanien zur Blutabnahme gezwungen werden. In Deutschland kann dies unter Zwang vollzogen werden. Dadurch könnte zwar in Deutschland trotzdem die Vaterschaft durch eine eidesstattliche Versicherung der Mutter festgestellt werden, aber dies ist eben so ein Fall, dem Spanien sich widersetzen kann und die Vollstreckung doch wieder auszusetzen, denn das Urteil hätte zwar in Deutschland Rechtskraft, aber in Spanien ist dies gegen das Gesetz. Dort zählen nur Beweise, also ein Vaterschaftstest. In genau diesem Moment ist deswegen eine Vollstreckung in Spanien nicht möglich und kann ausgesetzt werden, das Urteil selbst wird aber nicht angegriffen.

....

Seit diesem Urteil wurde kein einziger Verweigerer eines Vaterschaftstests mehr in Spanien ohne diesen Test zum Vater erklärt. Auch Versuche, die Vollstreckung aus Deutschland in Spanien bei gleichen Voraussetzungen, nur mit dem Unterschied, dass dort die Vaterschaft ganz einfach festgestellt wurde, zu betreiben, sind bereits dieses Jahr mehrfach gescheitert. In Deutschland rechtkräftig, in Spanien durch das Grundgesetz nicht vollstreckbar. Das Abkommen ist hier nicht mehr anwendbar.

....

In den südlicheren Ländern ist die Pfändung in das Arbeitseinkommen ebenfalls sehr schwer und setzt sehr hohe Hürden. Zuerst einmal muss dem Unterhaltsberechtigten der Arbeitgeber des im Ausland lebenden Schuldners bekannt sein. Ohne diese Kenntnis zieht sich das Verfahren des Abkommens durch die Suche schon einmal sehr lange hin. In Spanien wiederum ist nach neuesten Erkenntnissen eine Pfändung überhaupt erst durch weitere langwierige Anträge beim dortigen Gericht realisierbar wenn das Einkommen netto mindestens 1000,- Euro übersteigt, was regelmässig nicht der Fall ist denn dort hat sich die sogenannte halbe Nomina (Gehaltszettel) etabliert. Der Rest wird in 90% der freien Wirtschaft schwarz in bar ausbezahlt.

....

Im Übrigen muss ein Schuldner in Spanien keine Auskunft über sein Vermögen und Einkommen machen, wenn er dies nicht will. Dies ist im Grundgesetz verankert da er nicht gegen sich selber aussagen muss wenn es zu seinem finanziellen Nachteil sein sollte. Er muss also bei einem schwebenden Vollstreckungs- oder Pfändungsverfahren nichts belegen oder vortragen. Mehr noch, er kann sich für nicht solvent erklären und muss selbst bei einer Falschaussage nichts befürchten. Der Gläubiger muss also eigene Nachforschungen anstellen oder gerichtliche Anträge stellen, die mit der Suche und Anfragen in Behörden und anderen Einrichtungen das Einkommen und Vermögen des Schuldners ermitteln. Das ist langwierig und schwer realisierbar.

....

Das Abkommen soll zur gegenseitigen Anerkennung der Unterhaltstitel beitragen, jedoch kann nicht in die Gesetze des anderen Landes bei der Vollstreckung oder Pfändung eingegriffen werden. Auch hier ist nach weiterer Analyse verschiedener Gesetze der EU-Länder zu bemerken, das in Deutschland das restriktivste Vollstreckungsgesetz herrscht.
Zum Beispiel kann innerhalb Deutschlands in das Arbeitslosengeld 1 hinein gepfändet werden. Dies ist nur noch in Österreich möglich. Alle anderen EU-Länder verbieten diese Art der Pfändung. In Griechenland wird zum Beispiel jede Person, die keine Arbeit hat, aber mit einem arbeitenden Schuldner zusammenlebt, voll angerechnet. Pfändungen sind auch in diesem Fall zu fast 100% ausgeschlossen.

....

...denn die jeweiligen Vollstreckungsgesetze sind weiterhin selbst in der Hand eines jeden Staates und nicht in der Unterhaltsverordnung fixiert.

Das ist ein kleiner Auszug, mehr wird nicht verraten. Tongue

Aber um es mal deutlich zu machen. Wenn man es richtig anstellt, so wie ich es mache, dann ist Ruhe im Karton.
Nsebenbei: Bei mir handelt es sich um KU für ein Kind, das ich nicht kenne, die Frau kenne ich nur eine Woche, die hier Urlaub gemacht hatte und sonst gar nichts. Alles in allem habe ich im Moment inkl. Gerichtsgebühren, Vaterschaftsfeststellung, KU Rückstand und Zinsen usw. über 35.000 Euro Schulden, ABER eben nur in Deutschland. Hier in Spanien bin ich schuldenfrei (wurde mir bestätigt).

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#19
@gleichgesinnter
Das klingt ja sehr verlockend. Wenn ich diese paradiesisch ruhigen Zustände, bei denen man sein Leben in Ruhe verbringen kann, den K®ämpfen gegenüberstellt, die ich hier in der Schweiz gegen Vormundschaftsbehörde, Anwälte, Gerichte, Obergerichte etc. führen muss, finde ich das deutlich entspannter. Erzähl doch nochmal, wie hoch die Lebenshaltungskosten sind.

V-Man
https://t.me/GenderFukc
#20
Moin Gleichgesinnter,

standing ovation von mir für Deinen super Beitrag, dem "Plausch aus dem Nähkästchen" bzw. Vorabdruck eines Teils Deines Manuskripts. Du hast das schön verständlich formuliert.

Smile

In Spanien würde ich mich lediglich gegenüber Landsleuten aus Germanistan zurückhalten, was meine privaten finanziellen Verhältnisse und meine Unterhaltsproblematik in Germanistan angeht. Diskretion sollte der Zahlungspflichtige da großschreiben und unbedingt praktizieren. Denn unsereiner weiß nie, was die Elefantenohren von Beamtenstadlern oder Damen der Helferindustrien so abspeichern und verwerten... .

Wink

Ebenso würde ich Dir, gleichgesinnter, freundschaftlich raten, Dich nicht so leicht aus Deinem nickname heraus enttarnen zu lassen. Cocktail-Detlef spricht und schreibt von "seinen mächtigen Feinden in Germanistan", wobei diese Formulierung ursprünglich von seiner Anwältin stammt und somit als sachlich völlig korrekt anzusehen ist. Wer Leitfäden gegen die Amaßungen des germanistanischen Beamtenstadls erarbeitet und in Umlauf bringt, macht sich auf der Gegenseite eben Feinde! Sie daher vorsichtig mit Deiner Identitätspreisgabe, verehrter gleichgesinnter! Dieser Rat deshalb, weil ich Dir noch viele ruhige Jahre an Deinem derzeitigen Plätzchen gönne.

Wink

Allerbeste Grüße in die Runde hier,
Goddiejens aus Belgipott
#21
ja wie immer, der Deutsche kuscht gegen Unrecht. Ich nehme mich da auch nicht aus.
Live or Die...Make Your Choice
#22
Guten Morgen zusammen..

Apropo Detlef, weiss jemand was er zur zeit macht und besonders wie es ihm geht ?

ich habe eben die bestimmungen gelesen wegen Funkverkehr (CB-Band) dank der EU norm ist das betreiben mit funkverstärker im NL seit geraumer Zeit verboten..

Aber, das ist ein anderes Thema

Also wie unser betriebsleiter es schon geschrieben hatte, das in Spanien ein Büro eröffnet werden soll wegen jag auf Unterhaltsflucht, denke ich gibt es sicherlich auch wieder neben massnahmen..
#23
Gut gemacht, gleichgesinnter.

Ein Tip, falls Verbesserungsvorschläge erwünscht sind:

Lege die logische Struktur der Vollstreckung offen und erkläre die Vorteile von Spanien entlang dieser Linie. Dann kannst du auch anschaulich zeigen, wieso Veränderungen durch die jüngste Reform nicht greifen.

Diese Struktur sieht so aus (man sollte es als Zeichnung mit Pfeilen darstellen) und die ist überall auf der Welt gleich:

1. Feststellung eines Unterhaltsanspruches
2. Vollstreckbarmachung des Geldbetrages aus dem Anspruch: Titel anfertigen.
3. Vorbereitung der tatsächlichen Vollstreckung beim Schuldner, wenn nicht bezahlt wird.
4. Vollstreckung.

Man kann das noch weiter ausdifferenzieren. Aber nur ein Punkt aus dieser Kette muss umfallen und die ganze Geschichte bricht zusammen. Ist der Schuldner in Deutschland, fällt Punkt 3 sehr kurz und einfach aus, der Rest geht den bekannten Gang, der hier im Forum oft besprochen wurde.

Ist der Pflichtige im Ausland, dann finden die Punkte 1 und 2 finden immer am Ort des Unterhaltsberechtigten statt und richten sich nach dem Recht seines Aufenthaltslandes - Deutschland in unserem Fall. Punkte 3 und 4 beim Unterhaltspflichtigen nach dem Recht des Landes, in dem er sich befindet. Manche Länder verlangen auch eine nochmalige Beleuchtung der Punkte 1 und 2 nach Landesrecht, um in Punkt 3 eintreten zu können. Der neue EU-Vollstreckungstitel zielt auf diese Prüfung (wird komplett überflüssig) und Punkt 3 ab und will ihn so durchschlagend machen wie in Deutschland. Das wird teilweise auch gelingen. An Punkt 4 kommt jedoch keiner ran, da lassen sich die Länder (noch?) nicht reinreden und darin liegt die Stärke von Ländern wie Spanien.

Ausserdem wird an Punkt 1 angesetzt, zur Feststellung eines Anspruchs gegen jemand muss dieser jemand nämlich erst einmal rechtlich gesehen existieren. Für die Suche nach Unterhaltspflichtigen wurden die neuen Behörden eingerichtet. Auch diesem Vorhaben sind Grenzen gesetzt.
#24
Hallo nochmal in die Runde hier,

@ Leben

Um Cocktail-Detlef müssen wir uns nicht sorgen. Er ist beruflich sehr eingespannt. Schließlich muß er hart schuften, damit die Unterhaltskohle bei thailändischen und sonstigen Niedriglöhnen reinkommt...

Wink

... und genau dies schafft Cocktail-Detlef nur durch ein Übermaß an örtlicher und zeitlicher Flexibilität. Hoffentlich verliert er selbst nicht den Überblick über alle seine Baustellen im Ausland! Fakt ist, Adolf treibt ihn letztlich immer nach Pattaya zurück! Auch ein Unterhaltsflüchtling aus der Achse der Guten arbeitet letztlich, um zu leben. Und nicht umgekehrt.

Wink

@ p

Volle Zustimmung! Meisterhafter Beitrag vom Gleichgesinnten!!! Es gilt immer noch, daß der germanistanische Behördenstadl seine Grenze an den Außengrenzen Germanistans hat. Auch wenn ihm dies gar nicht gefällt. Um so mehr gefällt es unsereinem. Und wir leben nicht parasitär wie jener Beamtenstadl und die Möchtegern-Kassierer aller unserer Einkünfte und Vermögen, sondern wir erarbeiten uns unser menschenwürdiges Leben tagtäglich und wollen uns da nicht kalt enteignen lassen. Schon gar nicht vom germanistanischen Beamtenstadl "im Namen des Volkes", denn WIR SIND DAS VOLK!

Tongue

"Schnauze halten, Köpfe senken!
An die Flucht ins Ausland denken!"

Big Grin Heart Big Grin

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgipott
#25
Wie steht es eigentlich mit der Zahlung einer einmaligen Abfindung, wenn meine Tochter volljährig wird? Ist das rechtlich möglich?
Ich muss zwar damit rechnen, dass das Geld von ihrer Mutter verplant wird, aber ich wäre dann vielleicht frei von Ansprüchen.


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