Urteil vom 2.07.2009
Die Mutter ist arbeitslos und erhält ALG2. Die drei Kinder leben beim Vater, der das alleinige Sorgerecht hat. Er leistet Naturalunterhalt, erhält das Kindergeld, jedoch keine Sozialleistungen.
In der Zeit des Umgangs, in der die Kinder bei der Mutter sind (jedes 2. Wochenende, 14 Tage in den Sommerferien), hat die Mutter zusätzlich Anspruch auf anteiliges Sozialgeld in Höhe von 6,90 Euro für jeden vollen Tag des Aufenthalts der Kinder bei ihr. Eine Anrechnung des vom Vater bezogenen Kindergeldes ist nicht zulässig.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=1&anz=31
Die Mutter ist arbeitslos und erhält ALG2. Die drei Kinder leben beim Vater, der das alleinige Sorgerecht hat. Er leistet Naturalunterhalt, erhält das Kindergeld, jedoch keine Sozialleistungen.
In der Zeit des Umgangs, in der die Kinder bei der Mutter sind (jedes 2. Wochenende, 14 Tage in den Sommerferien), hat die Mutter zusätzlich Anspruch auf anteiliges Sozialgeld in Höhe von 6,90 Euro für jeden vollen Tag des Aufenthalts der Kinder bei ihr. Eine Anrechnung des vom Vater bezogenen Kindergeldes ist nicht zulässig.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=1&anz=31
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.